Pasewalk/ Pomellen (ots) - Bei der Kontrolle eines PKW auf der BAB 11 stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Pasewalk gestern Nachmittag (27. September 2017) fest, dass gegen einen der Insassen gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Berlin aus dem September 2016 und Itzehoe aus dem Juni 2017 vorlagen. Der polnische Staatsangehörige wurde durch die Bundespolizisten vor Ort verhaftet. Er sollte wegen zuvor begangener Diebstahlstaten eine Geldstrafe von insgesamt 3152,- Euro zahlen. Da er diese Geldsumme vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er noch am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg gebracht, wo er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 218 Tage verbüßen muss.
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