BPOLI BHL: Erneute unerlaubte Einreise verhindert

Pirna (ots) - 28.09.2017 - BAB 17 - Moldauer versuchen erneut unerlaubt einzureisen: Zwei moldauische Staatsangehörige versuchten am Donnerstagmorgen erneut unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Beide Personen wurden erneut in Gewahrsam genommen und nach Tschechien zurückgeschoben. >

Die beiden 25- und 34-Jahre alten Männer wurden erstmals am 26. September 2017 durch die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel kontrolliert. In ihrem Gepäck fanden die Beamten gefälschte rumänische Identitätskarten auf, wobei sich auch der Verdacht erhärtete, dass die Reise der Personen nicht dem angegebenen touristischen Zweck dienen sollte, sondern eine unerlaubte Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik beabsichtigt wurde. Aus diesem Grund wurden beide Männer nach Tschechien zurückgeschoben und an die dortigen Behörden übergeben. (siehe Pressemitteilung vom 27. September 2017 - Gefälschte Ausweise im Gepäck)

28.09.2017 - BAB 17 - Gefälschter Führerschein: Die Beamten der gemeinsamen Fahndungsgruppe (Bundes- und Landespolizei Sachsen) kontrollierten am Donnerstagmorgen die Insassen eines PKW. Der Fahrer (39) legte den Beamten zur Kontrolle seinen serbischen Führerschein vor. Die Überprüfung der vorgelegten Dokumente ergab aber, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte. Weiterhin stellten die Beamten bei der Beifahrerin (33) fest, dass diese sich unerlaubt in der Bundesrepublik aufgehalten hatte, da sie die 90-tägige visafreie Aufenthaltsdauer bereit um mehrere Wochen überschritten hatte.

Der 39-jährige Serbe muss sich jetzt wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten. Gegen die 33-jährige Serbin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

27. - 28.09.2017 - BAB 17 - Wegen Steuerhinterziehung gesucht: Am Mittwoch ging es für einen 20-jährigen Rumänen, nach der Vorführung bei Amtsgericht in Pirna, in die Justizvollzugsanstalt Dresden. Der 20-jährige steht im Tatverdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls, weshalb die Staatsanwaltschaft in Berlin einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 20-Jährigen erlassen hatte.

Einen wegen Steuerhinterziehung gesuchten 36-Jährigen nahmen die Beamten am Donnerstagnachmittag fest. Der Rumäne konnte aber die noch offene Geldstrafe (828,50 Euro) begleichen und seine Fahrt im Anschluss fortsetzen. Kurz darauf stellte sich bei der Kontrolle einer Ungarin heraus, dass diese wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Die noch offene Geldstrafe in Höhe 1.392,50 Euro konnte sie nicht bezahlen, weshalb sie jetzt eine Ersatzfreiheitstrafe von 47 Tagen in der JVA Chemnitz verbüßt.

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