Gelsenkirchen (ots) - Am Samstag, den 30. September 2017 gegen 21:00 Uhr wurde ein 20-jähriger Bottroper im Ortsteil Horst schlafend in einem Kraftfahrzeug angetroffen. Zeugen konnten angeben, dass er das Auto zuvor eigenverantwortlich geführt hatte. Nachdem der junge Mann geweckt wurde, konnte festgestellt werden, dass er offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln stand. Außerdem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Gegen die sich anschließende, notwendige Blutprobenentnahme sperrte sich der Mann mit erheblich körperlicher Gewalt, so dass er unter Anwendung von unmittelbarem Zwang fixiert werden musste. Letztlich wurde der Autofahrer zur Verhinderung von Straftaten, deren Begehung er während der polizeilichen Maßnahmen bereits ankündigte, bis zur Ausnüchterung dem Polizeigewahrsam zugeführt.
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