Dortmund - Kamen (ots) - Vor den Augen einer Streife der Bundespolizei verletzte ein 30-jähriger Asylbewerber gestern Nachmittag (09. September) seinen Kontrahenten mit einer Kopfnuss. Wie sich später auf der Wache herausstellte, verstieß er damit gegen gerichtliche Auflagen.
Gegen 17:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Am Haupteingang beobachteten sie einen 30-jährigen Syrer, wie er einen 24-jährigen Dortmunder mit einer Kopfnuss verletzte. In der Wache der Bundespolizei erklärte der Asylbewerber, dass der 24-Jährige sein Smartphone gestohlen hätte. Trotz einer Durchsuchung des Dortmunders konnte dies nicht aufgefunden werden.
Im Rahmen einer Durchsuchung des 30-jährigen Mannes aus Kamen fanden Einsatzkräfte bei ihm einen Untersuchungshaftbefehl wegen Raubes. Dieser wurde unter mehreren Auflagen außer Kraft gesetzt. Weil die Auflagen beinhalteten sich straffrei zu führen und er durch die Kopfnuss dagegen verstoßen hatte, wurde der Mann in Gewahrsam genommen um ihn dem Haftrichter vorzuführen.
Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Gegen den Dortmunder wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahlverdachtes eingeleitet.
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