Tödlicher Motorradunfall – EG Ölfleck


11.10.2017, PP Schwaben Süd/West

Tödlicher Motorradunfall - EG Ölfleck
MARKT RETTENBACH / LKR. UNTERALLGÄU. Seit 2011 beschäftigt ein tödlicher Verkehrsunfall die Allgäuer Kriminalpolizei.

Tödlicher Unfall als Auslöser der Ermittlungen

Tödlicher Unfall am 17.04.2011
Am frühen Abend des 17.04.2011 ereignete sich auf der Staatsstraße 2013 zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren ein schwerer Verkehrsunfall. Ein damals 37-jähriger Motorradfahrer war auf eine Ölspur geraten und hatte hierdurch die Kontrolle über sein Kraftrad verloren. Im weiteren Verlauf prallte der Mann gegen einen entgegenkommenden Pkw, der von einer damals 60-jährigen Frau gesteuert wurde. Bei dem Unfall erlitt der Mann so schwere Verletzungen, dass er trotz der Bemühungen von Ersthelfern und des alarmierten Rettungsdienstes verstarb. Der Familienvater hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Bereits im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der unfallursächliche Ölfleck mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht fahrlässig verursacht worden ist, sondern durch eine vorsätzliche Aufbringung entstanden sein dürfte. Noch am Sonntagabend und am folgenden Montagvormittag wurden in der Region unter anderem mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers insgesamt 10 Ölflecken, davon drei im Bereich der Unfallstelle, auf verschiedenen Straßen aufgefunden. Die Spurensicherung vor Ort, die aufgrund des ungewöhnlichen Falles mit Unterstützung der Kriminalpolizei erfolgte, ergab, dass das Öl von auf der Fahrbahn zerplatzten Glasflaschen stammte.

Aufgrund der Sachlage wurde der Unfall seitens der Staatsanwaltschaft Memmingen als vorsätzliches Tötungsdelikt eingestuft. Die Ermittlungen der zunächst bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen angesiedelten Ermittlungsgruppe „Ölfleck“ sowie die Untersuchungen der gesicherten Spuren beim Bayerischen Landeskriminalamt ergaben, dass die Öllachen auf den Fahrbahnen mittels grüner Weinflaschen bzw. klarer Sektflaschen ausgebracht wurden und es sich um gebrauchtes Motoröl handelt. Die Spur der Weinflaschen konnte bis zu einem Massenabfüller verfolgt werden, der Discountmärkte beliefert.



Öffentlichkeitsarbeit & Auslobung

Die weiteren Maßnahmen, darunter eine Ausstrahlung des Falles am 24.08.2011 bei Aktenzeichen XY, eine Auslobung die Überprüfung von Haltern einer bestimmten Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyps, sowie die Abarbeitung von ca. 330 Hinweisen führten bisher nicht zur Ermittlung des oder der Täter.

Im Februar 2013 wurde von einem Unternehmen das anonym bleiben möchte, eine weitere Auslobung von 3.000 Euro ausgesprochen. Das Bayer. Landeskriminalamt hat von der jetzigen Gesamtsumme von 53.000 Euro insgesamt 5.000 Euro ausgelobt. Eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro wurde von einem Privatmann aus dem Allgäu ausgelobt, die anderen 42.000 Euro von einem Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen. Die Belohnung der Polizei kann nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt werden. Für die Vergabe der Belohnung in Höhe von 48.000 Euro zeichnen ausschließlich die auslobenden Personen verantwortlich.

DNA Spur als Ermittlungsansatz

Im Rahmen der Untersuchung der Spurenträger konnte durch das Bayerische Landeskriminalamt an mehreren Flaschenbruchstücken eine identische DNA Spur gesichert werden. Das aufgefundene DNA Muster weist so viele individualcharakteristische Merkmale auf, dass rechnerisch nur eine von 12 Milliarden Personen ein derartiges Muster aufweisen kann. Da der bereits durchgeführte Abgleich der aufgefundenen DNA Muster mit der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden keine Übereinstimmung ergeben hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durch das Amtsgericht Memmingen die Durchführung einer DNA Reihenuntersuchung angeordnet.

Wegen des zu absolvierenden Ermittlungsaufwandes wurde die weitere Sachbearbeitung der Kriminalpolizeiinspektion Kempten übertragen. Mit einem Personalansatz von zeitweise bis zu 14 Beamten und Beamtinnen wurden seit November 2012 zwischenzeitlich 1.400 Männer gebeten, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben. Hierbei handelt es sich um Personen, auf die bestimmte Prüfungsmerkmale zutreffen und die durch den Abgleich als Täter ausgeschieden werden sollen.

Die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe ist ein wesentlicher Beitrag jedes einzelnen Probanden zur Klärung eines heimtückisch begangenen Tötungsdelikts, das unter Umständen nur ein Zufallsopfer getroffen hat und das innerhalb der Familie für großes Leid sorgt.

Die abgegebenen Speichelproben werden ausschließlich mit dem im Zusammenhang mit der Ölspur sichergestellten DNA Muster abgeglichen. Ein Abgleich in der DNA-Analyse Datei findet nicht statt und eine Speicherung in dieser Datei ist gesetzlich untersagt. Die untersuchten Proben und daraus gewonnenen DNA Muster werden unverzüglich vernichtet, sobald sie für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind. Die von der Maßnahme betroffenen Personen werden als unbeteiligte und unschuldige Personen behandelt.



Zeugenhinweis hellt Tathergang auf

Aufgrund der Nachforschungen der Kripo Kempten konnte im November 2012 eine neue Zeugin ermittelt werden. Anhand deren Aussage wird die bisherige Annahme der ermittelnden Beamten, dass die Reihenfolge der Aufbringung der zehn Öllachen von Nord nach Süd erfolgte (gemäß der Nummerierung auf der Karte) bestätigt. Zusammen mit den bereits vorhandenen Erkenntnissen lässt sich zudem der Zeitpunkt der Aufbringung der unfallursächlichen Öllache zwischenzeitlich auf einen Zeitraum von maximal 10 Minuten vor den Unfall einschränken.

Besonders bedeutsam ist diese Zeugenaussage dahingehend, dass aufgrund der neuen Aussage für die Ermittler der begründete Verdacht besteht, dass sich der oder die bisher unbekannten Täter um 17 Uhr bereits auf der Rückfahrt befanden. Der / oder die Täter sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit kurz nach dem tödlichen Unfall an der Unfallstelle eingetroffen und konnten sich somit ein Bild von den Folgen ihrer Tat machen. Seitens der Kripo Kempten wird nicht ausgeschlossen, dass sich der/die Täter sogar länger an der Unfallstelle aufgehalten haben könnte/n, daher werden dringend weitere Erkenntnisse zu den vor Ort anwesenden Personen benötigt; auch um diese als mögliche Verdächtige ausschließen zu können.



Überregionale Dimension wird bekannt

Die zunächst vorliegenden Erkenntnisse - z.B. Ölflecken auf absoluten Nebenstrecken - deuteten zunächst auf einen oder mehrere Tatverdächtige, der/die aus der Region um den tödlichen Unfall stammt/stammen, hin. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurden nach Hinweisen aus dem Polizei- und Feuerwerbereich weitere Fälle von Fahrbahnverunreinigungen bekannt, bei denen ein Zusammenhang mit den Ölflecken bei Markt Rettenbach bestehen könnten. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse wird zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass es sich bei dem tödlichen Unfall nicht um ein ausschließlich regionales Ereignis handelt, sondern, dass man bei dem Verursacher der tödlichen Ölflecken von einem überregional tätigen Wiederholungstäter ausgehen muss.

Folgende Fälle werden derzeit dieser Serie zugerechnet:

- 06.04.2007 Lkr. Biberach - Bereich Bad Schussenried (BaWü)
- 29.04.2007 Lkr. Neuburg - Bereich Rennertshofen (BY)
- 28.10.2007 Lkr. Dillingen a.d. Donau - Bereich Wittislingen (BY)
- 30.10.2007 Lkr. Freising - Autobahn (BY)
- 12.04.2008 Lkr. Sigmaringen - Bereich Beuron (BaWü)
- 21.12.2009 Lkr. Dillingen a.d. Donau - Bereich Höchstädt (BY)
- 21.03.2010 Lkr. Biberach - Bereich Schwendi (BaWü)
- 17.04.2011 Lkr. Unterallgäu - Bereich Mark Rettenbach (BY)


Neuer Fall in Oberbayern wirft Fragen auf

Aufgrund der Einschätzung des tödlichen Unfalls als Bestandteil einer Serie wurde verstärkt auch darauf geachtet, ob es zu weiteren Taten durch den unbekannten Täter kommt. In diesem Zusammenhang gingen zahlreiche Hinweise auf verdächtige Ölflecken ein, bei denen ein Zusammenhang jedoch durchweg ausgeschlossen werden konnten.

Am 10.03.2013 wurden im Bereich des Landkreis Landsberg am Lech bei Dießen am Ammersee im Rahmen einer Streifenfahrt Fahrbahnverunreinigungen festgestellt, welche die Beamten der Kripo Kempten aufhorchen ließen. Auf der Staatsstraße 2056 in Richtung Dettenschwang waren dabei auf einer Strecke von rund 1,5 km vier Ölflecken aufgefunden worden, welche durch mit einer öligen Substanz gefüllte Glasflaschen verursacht worden waren.

Während viele äußere Rahmenbedingungen eine Übereinstimmung mit den bisher bekannten Fällen aufweisen, gibt es dennoch signifikante Unterschiede. So ergab eine Analyse, dass es sich nicht um Mineralöl handelte sondern um pflanzliches Öl. Ebenso wurden keine Wein- bzw. Sektflaschen sondern noch mit Etiketten versehene Öl- bzw. Essigflaschen verwendet. Eine abschließende Einschätzung ob es sich um eine bisher ungeklärte Nachahmungstat handelt ist derzeit nicht möglich



Neue Bewertung der Profiler

Aufgrund der Weiterentwicklung des Falles wurden die Spezialisten von der operativen Fallanalyse der Bayerischen Polizei um eine erneute Bewertung gebeten. Während aufgrund der ursprünglichen Erkenntnisse als Motiv eine Abneigung gegen Motorradfahrer im Fokus stand, deuten laut Einschätzung der Profiler die jetzigen Erkenntnisse auf das Bedürfnis einer Machtausübung als Motiv für die Taten hin. Demnach ist wahrscheinlich, dass der Täter versucht sein Selbstwertgefühl durch das Erzeugen von Angst und Verunsicherung (Machtausübung) aufzuwerten. Die Spezialisten gehen davon aus, dass der verwendete Modus Operandi auf einen männlichen Täter hindeuten, der kontrolliert handelt und nur über ein eingeschränktes sozialen Umfeld verfügt, also eher zurückgezogen und eigenbrötlerisch lebt.


Fernsehberichterstattung
Beitrag Spiegel TV

Zeugenaufruf

Da das Vorliegen von weiteren Vorfällen nicht ausgeschlossen werden kann, wurden Anfang Februar großräumig (Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, Tirol, Schweiz, Liechtenstein) diverse Sicherheitsbehörden und Organisationen um Überprüfung ihrer Einsatzunterlagen gebeten. Bisher wurden hierdurch keine weiteren Fälle bekannt.

Die Entwicklung der letzten Wochen hat auch aufgezeigt, dass aufgrund des langen zu berücksichtigenden Zeitraumes sowie der unterschiedlichen Ereignisse (Bandbreite von einer Ölspur ohne Folgen bis hin zu einem tödlichen Motorradunfall) ein Zusammenhang für Außenstehende nur schwer herzustellen ist. Ebenso wurde offensichtlich, dass der Fall trotz der umfangreichen Berichterstattung in regionalen und überregionalen Medien in der Bevölkerung nicht so bekannt ist wie erhofft und erwartet.

Obwohl die Ermittlungen bereits annähernd 2 1/2 Jahre andauern, wurde seitens der Beamten der EG-Ölfleck die Hoffnung und die Anstrengung nicht aufgegeben diesen Kriminalfall lösen zu können. Durch die neuen Erkenntnisse besteht die Hoffnung, dass es weitere Zeugen gibt, die vielleicht einen entscheidenden Hinweis geben können.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der oder die Täter auch in weiteren Fällen Ölflecken verursacht hat/haben, setzt die Kripo Kempten die Suche nach weiteren Vorfällen und Zeugen fort, da über jeden neuen Fall potentiell neue Hinweise auf den oder die Täter erhalten werden können.

Gerade aufgrund der Neubewertung erhoffen sich die Beamten weitere Unterstützung der Bevölkerung um Hinweise auf weitere Fälle bzw. direkte Hinweise auf einen potentiellen Täter zu erhalten, so dass die Tat geklärt werden kann und weitere schwere Unfälle verhindert werden können. Da eine DNA-Spur des vermutlichen Täters vorhanden ist, können benannte Personen ohne großen Ermittlungsaufwand problemlos ausgeschlossen werden.

Die Kriminalpolizei Kempten erbittet unter der Tel. 0831/9909-0 sachdienliche Hinweise.



Lichtbilder & Übersichtskarte

Die nachfolgenden Dateien sind für die Verwendung durch Dritte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Fall der EG Ölfleck freigegeben.

Übersichtskarte groß Übersichtskarte Unfallstelle   (.pdf / 5,5 MB) Übersichtskarte bekannte Fälle   (.pdf / 2,1 MB)

Unfallmotorrad

ursächlicher Ölfleck

Schraubverschluss

Scherben - Fall Leibertingen

Ölspur - Fall Leibertingen

Ölspur - Fall Leibertingen

Ölspur - Fall Wittislingen

Unfallfahrzeug - Wittislingen
Bezugsmeldung i.S. EG Ölfleck Meldung vom 07.03.2013   (.pdf / 52 kb) Meldung vom 15.02.2013   (.pdf / 52 kb)
Meldung vom 05.02.2013    (.pdf / 26 kb) Meldung vom 04.02.2013   (.pdf / 38 kb) Meldung vom 06.12.2012   (.pdf / 36 kb) Meldung vom 23.11.2012   (.pdf / 27 kb) Meldung vom 09.11.2012   (.pdf / 31 kb) Meldung vom 02.11.2012   (.pdf / 25 kb) Meldung vom 28.09.2011   (.pdf / 15 kb) Meldung vom 23.08.2011   (.pdf / 14 kb) Meldung vom 12.07.2011   (.pdf / 15 kb) Meldung vom 22.06.2011   (.pdf / 15 kb) Meldung vom 11.05.2011   (.pdf / 19 kb) Meldung vom 26.04.2011   (.pdf / 17 kb) Meldung vom 22.04.2011   (.pdf / 32 kb) Meldung vom 21.04.2011   (.pdf / 36 kb) Meldung vom 20.04.2011   (.pdf / 33 kb) Meldung vom 19.04.2011   (.pdf / 33,5 kb) Meldung vom18.04.2011   (.pdf / 34,4 kb) Meldung vom 17.04.2011   (.pdf / 29,3 kb)



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