Düsseldorf (ots) - Ein 30-jähriger Deutscher entwendete am Mittwochmorgen (11. Oktober)um 10.40 Uhr in einem Drogeriegeschäft im Düsseldorfer Hauptbahnhof mehrere Kosmetikartikel. Als die Bundespolizei zur Aufnahme der Strafanzeige den Mann überprüfte, stellte sich heraus, dass er wegen eines Haftbefehls gesucht wurde und festgenommen werden musste.
Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen mit zur Dienststelle und händigten ihm dort den Haftbefehl vom Amtsgericht Solingen aus. Aufgrund einer Unterschlagung wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder ersatzweise einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Er konnte den Betrag nicht erbringen und wurde zur Verbüßung seiner Strafe an die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben.
Seitens der Bundespolizei wurde aufgrund des begangenen Diebstahls ein Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.