Festnahme auf frischer Tat – Mutmaßlicher Apothekeneinbrecher in U-Haft
12.10.2017, PP Unterfranken
Festnahme auf frischer Tat – Mutmaßlicher Apothekeneinbrecher in U-Haft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 12.10.2017
SCHWEINFURT. Am frühen Mittwochmorgen haben Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt einen mutmaßlichen Apothekeneinbrecher auf frischer Tat festgenommen. Inzwischen steht fest, dass der Mann für mindestens zwei weitere Einbruchsversuche in Frage kommt. Der 29-Jährige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Aufgrund eines Einbruchalarms machten sich mehrere Streifenbesatzungen der Schweinfurter Polizei gegen 04.00 Uhr auf den Weg zu der Apotheke in der Spitalstraße. Vor Ort entdeckten die Beamten ein aufgebrochenes Fenster. Sie trafen nur wenige Minuten später im Inneren auf den mutmaßlichen Einbrecher, der offenbar gewaltsam in das Gebäude eingedrungen war und sich bei Eintreffen der Polizei unter einem Schreibtisch versteckt hatte. Bei dem Mann stellten die Polizisten auch einen dreistelligen Geldbetrag sicher, den er offenbar aus den Räumlichkeiten entwendet hatte.
Bei dem dringend Tatverdächtigen handelt es sich um einen 29-Jährigen aus Thüringen. Er wurde vorläufig festgenommen und zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen zur Dienststelle gebracht. Die weiteren Ermittlungen übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich inzwischen heraus, dass der Festgenommene in der Nacht zum Mittwoch wohl auch versucht hatte, in zwei weitere Apotheken in der Friedrich-Stein-Straße und am Jägersbrunnen einzudringen. In diesen beiden Fällen gelangte der Täter aber nicht ins Innere. Geprüft wird derzeit auch, ob der Mann noch für weitere gleichgelagerte Fälle in Frage kommt.
Noch am Mittwoch wurde der 29-Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des versuchten bzw. des vollendeten besonders schweren Falls des Diebstahls. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Einbruchsversuch am Jägersbrunnen war zum Zeitpunkt der Vorführung noch nicht bekannt und somit auch nicht Gegenstand des Haftbefehls.