171012-3. Erhebliche Geschwindigkeitsverstöße und Fahren unter BtM-Einfluss auf der BAB 7

Hamburg (ots) - Zeiten: 11.10.2017, 21:05 Uhr und23:42 Uhr Ort: Hamburg, BAB 7

Beamte der Verkehrsstaffel Innenstadt/ West (VD 2) haben gestern den Führerschein eines Pkw-Fahrers beschlagnahmt, der zu schnell und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren sein soll.

Ein 40-jähriger Deutscher befuhr mit seinem PKW Audi A6 gegen 21:05 Uhr die Bundesautobahn 7 in Richtung Süden. In Höhe der Anschlussstelle Stellingen überholte er ein ziviles Provida-Fahrzeug der Verkehrsdirektion 2. Der Audi-Fahrer erreichte mit seinem Pkw in der dortigen Baustelle bei erlaubten 60 km/h eine Höchstgeschwindigkeit von 118 km/h. Des Weiteren führte er den PKW mehrfach über mindestens 2 Fahrstreifen. Er konnte von den Beamten an der Anschlussstelle Othmarschen gestoppt werden.

Bei dem Fahrer wurden Auffälligkeiten festgestellt, die den Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln begründeten. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf THC. Außerdem räumte der Mann die Einnahme von Medikamenten ein, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

Dem 40-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Gegen 23:42 Uhr befuhr ein ebenfalls 40-Jähriger Deutscher mit seinem 6er BMW Cabriolet die BAB 7 in Richtung Norden. Zwischen dem Elbtunnel und der Anschlussstelle Volkspark erreichte er bei dort erlaubten 100 km/h eine gemessenen Höchstgeschwindigkeit von 204 km/h. Der BMW-Fahrer muss mit dem Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister, 3 Monaten Fahrverbot und einem Bußgeld von mindestens 1200 Euro rechnen.

Uh.

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