Cloppenburg/Vechta (ots) - Cloppenburg/Vechta - TISPOL-Kontrolle-Schwerlast in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta im Zeitraum von Montag, 09. Oktober 2017, bis Sonntag, 15. Oktober 2017
TISPOL - Strategie
"Straßen ohne Verkehrstote und Schwerverletzte." Dieser Ansatz begründet eine gemeinsame Verantwortung der Verkehrsteilnehmer, der Behörden und aller sonstigen Akteure auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit. Das gilt auch - und vielleicht sogar in besonderer Weise - für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, bei dem Verkehrsunfälle oft dramatische Folgen nach sich ziehen und das subjektive Sicherheitsempfinden nachhaltig beeinträchtigen. Das Hauptanliegen von TISPOL besteht darin, Europas Straßen für jeden Verkehrsteilnehmer sicherer und ungefährlicher zu machen. Ein konkretes Ziel lautet: Bis zum Jahr 2020 die Zahl der auf Europas Straßen getöteten Personen um 50 Prozent zu reduzieren.
Neben den 3 sogenannten Killern: - Geschwindigkeitsüberschreitungen, - Einfluss unter Alkohol und Drogen - und Nichtanlegen des Sicherheitsgurts (einschl. Helme u. Kindersitze)
wird vermehrt festgestellt: - Fahrer von Lastwagen und Bussen verstoßen gegen die Lenkzeitvorschriften, - die Übermüdung von Fahrern - und die Ablenkungen beim Fahren, insbesondere durch Nutzung von Technik, nehmen weiter zu (Mobiltelefon).
Dem will TISPOL durch ein gemeinsames Konzept auf europäischer Ebene entgegenwirken. Mit Kontrollen, grenzüberschreitendem Austausch von Polizeibeamten, dem Austausch von Methoden der Verkehrssicherheitsarbeit sowie Lösungen auf dem Feld der Verkehrssicherheitstechnik wollen die EU-Länderbehörden dem unfallträchtigen Verhalten begegnen. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz haben sich diesem Verkehrssicherheitskonzept angeschlossen.
Insgesamt wurden in der Polizeiinspektion (PI) Cloppenburg/Vechta 47 Fahrzeuge angehalten, wobei 41 beanstandet wurden. Dies entspricht einer Quote von 87 Prozent. Für 12 Fahrzeuge wurde die Weiterfahrt untersagt. Sechs Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren auf fremder Fahrerkarte) wurden eingeleitet, wobei hier auch ein PKW-Fahrer in den Fokus der Kontrollbeamten geriet, der mit 1,64 Promille in Vechta auffiel (es wurde bereits berichtet). 17 Anzeigen wurden im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, 9 Überladungen sowie 5 Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot.
Interessante "Fälle" aus dem Landkreis Cloppenburg, die sich im Laufe der Kontrollwoche ereigneten:
1. Ein Fahrzeugführer aus Rumänien (29 Jahre) befuhr mit seinem rumänischen Sattelzug die B 213 in Richtung Löningen. Der Fahrzeugführer fiel durch Überholen im Überholverbot (Lastrup) und zu schnellen Fahren auf. Zudem war der Sicherheitsgurt hinter dem Rücken des Fahrzeugführers im Gurtschloss eingesteckt (Vorsatz). Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 155 Euro angeordnet.
2. Fahrzeugführer (56 Jahre) aus Levinghausen (landwirtschaftliches Gespann mit Kartoffeln) befuhr die B 213 aus Richtung Löningen kommend in Richtung Cloppenburg. Das Gespann war überladen (44.000 kg brutto). Zudem war der Bolzen vom Zugmaul des Traktors soweit abgenutzt, dass dieser nicht mehr den Vorschriften entsprach. Dies wurde mit einer sogenannten Prüflehre festgestellt. Die Weiterfahrt wurde bis zur Werkstatt genehmigt. Hier wurde ein neues Zugmaul eingebaut. Der Einbau kostete 750 Euro. Hinzu kommen noch die Bußgelder. Zudem war die Sicherheitsprüfung (SP) beim Traktor seit einem Monat abgelaufen.
3. Fahrzeugführer aus Rumänien (55 Jahre) befuhr mit seinem rumänischen Sattelzug die B 72 von Cloppenburg in Richtung Emstek. Der Sattelzug war zu hoch (4,13 Meter) und eine Ausnahmegenehmigung lag nicht vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Chef kam mit einer anderen Sattelzugmaschine aus Rumänien und die Auflieger wurden getauscht, sodass die Höhe wieder passte. Zudem wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer seine regelmäßige Wochenruhezeit im Führerhaus des Lkw verbrachte und nicht in einem Hotel o.ä.. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 650 Euro konnte vom Fahrer hinterlegt werden. Den Chef erwartet aber wegen der Übernachtung im Führerhaus ebenfalls ein Bußgeld, allerdings in Höhe von 1000 Euro.
4. Fahrzeugführer (27 Jahre) aus Cloppenburg mit 18 Tonnen Lkw aus Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) fuhr von Cloppenburg in Richtung Emstek. Kontrolle auf dem Parkplatz Soestetal. Der Fahrer hatte während der Fahrt die Fahrerkarte in das Kontrollgerät eingelegt, als er die Beamten am Straßenrand erkannte und eine Kontrolle seines Lkw daraufhin erwartete. Die eingesetzten Beamten erkannten die Trickserei allerdings sofort. Der Fahrer und der Chef haben ein empfindliches Bußgeld durch das Gewerbeaufsichtsamt zu erwarten, da im weiteren Verlauf der Kontrolle festgestellt wurde, dass der Fahrzeugführer mehrmals die Fahrerkarte nicht gesteckt hatte, um falsche Lenk- und Ruhezeiten vorzutäuschen.
5. Fahrzeugführer (22 Jahre) aus Lüsche war mit einem landwirtschaftlichen Gespann aus Vechta von Lüsche nach Löningen mit Kartoffeln unterwegs. Überladung um mehr als 12,5% (45.000kg). Die Weiterfahrt wurde untersagt.
6. Fahrzeugführer ( 39 Jahre) aus Bulgarien mit seinem Sattelzug aus Bulgarien von Lastrup nach Löningen. In Höhe der Ortsumgehung Lastrup überholte der Betroffene insgesamt zwei Mal widerrechtlich mit seinem Sattelzug andere Verkehrsteilnehmer und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h (netto). Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro wurde angeordnet.
7. Ein Fahrzeugführer aus Rumänien (41 Jahre) befuhr mit seinem Sattelzug Volvo die B213 von Cloppenburg in Richtung Löningen. Kontrolle in Löningen Europaring. Bei der Kontrolle wurden mehrere erhebliche technische Mängel festgestellt, die in der Summe zu einer Verkehrsunsicherheit und somit zu einer Stilllegung der Sattelzugmaschine führten. Die Ad-Blue Anlage war zudem seit dem 26. September 2017 nicht mehr funktionstüchtig und total beschädigt. Die Bereifung war bei zwei Rädern der Antriebsachse mangelhaft. Die Lauffläche drohte sich abzulösen, zudem war in der Flanke des einen Reifens ein so tiefer Schnitt, dass das Eisengeflecht zu erkennen war. Weiterhin waren die Federbälge der vorderen Achse beide undicht, die Lenkstange war verbogen und die Lenkgestänge ausgeschlagen. Zudem war die Rückenlehne des Fahrersitzes nicht mehr fest einstellbar und ohne Funktion. Der Fahrer konnte sich somit während der Fahrt noch nicht einmal anlehnen! Eine Sicherheitsleistung von 500 Euro wurde einbehalten und die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem kommen erhebliche Reparaturkosten auf den Chef der Firma zu.
8. Ein 55jähriger Mann aus Schleswig-Holstein nutzt auf der B 213 in Emstek eine Sperrfläche zum Überholen. Dabei hatte er Gefahrgut geladen (leicht entzündliche Stoffe). Neben dem fehlerhaften Überholvorgang wurde ein Geschwindigkeitsverstoß sowie diverse Verstöße entgegen den Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Eine Bußgelderwartung von etwa 900 Euro ist die Folge.
9. Aufgrund einer Rotlichtfahrt wurde die Polizei auf der B 72, Varrelbusch, auf einen Bauunternehmer aufmerksam, bei dem im weiteren Verlauf der Kontrolle festgestellt wurde, dass weder er noch seine Mitarbeiter im Besitz von Fahrerkarten sind. Außerdem war die Fahrerlaubnis des Bauunternehmers seit mehr als einem Jahr abgelaufen (es wurde bereits bereichtet). Ein Strafverfahren sowie eine Mitteilung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt folgen.
10. 1000 Euro war insgesamt für eine Gefahrgutfahrt fällig, wobei der Fahrzeugführer angab, gar nicht gewusst zu haben, dass er ätzende Stoffe an Bord hatte. Dementsprechend war sein Fahrzeug weder mit Warntafeln versehen, noch hatte der litauische Fahrzeugführer einen Gefahrgutführerschein. Aufgefallen war er den Kontrollbeamten wegen Überholen im Überholverbot. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein Fahrer vor Ort war, der eine entsprechende Bescheinigung zum Fahren von Gefahrgut aufweisen konnte.
11. Am Sonntag wurde gegen 20.00 Uhr ein 60-jähriger Emsländer im Eco-Park Emstek angehalten, der Hähnchenmist von Rastdorf nach Dänemark bringen wollte. Für die Sonntagsfahrt hatte er keine Genehmigung und ein Blick auf seinen Führerschein ergab, dass die Fahrerlaubnis seit Juli 2017 abgelaufen war. Ihn und seinem Arbeitgeber erwarten nun jeweils ein Strafverfahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ersatzfahrer musste die Tour ab 22.00 Uhr übernehmen.
Landkreis Vechta Besonderheiten:
1. Ein 22-jähriger Bakumer befuhr mit seiner landwirtschaftlichen Zugmaschine und zweizulassungsfreien Anhängern die L 843 in Vechta, obwohl er mit etwa 14 Prozent (45940 kg) überladen war. Ladegut bestand aus gemahlenem Mais. Ein Gewinnabschöpfungsverfahren wird eingeleitet.
2. Ein 33-jähriger rumänischer Arbeiter befuhr mit seiner landwirtschaftlichen Zugmaschine und zwei zulassungsfreien Anhängern die L 843 von Vechta in Richtung Bakum, obwohl sein Kartoffeltransport um ca. 12 Prozent (45000 kg) überladen war. Ein Gewinnabschöpfungs-verfahren wird eingeleitet.
3. Ein 67-jähriger LKW Fahrer aus Hardegsen (Landkreis Northeim) steht in Verdacht, beweiserhebliche Daten gefälscht zu haben, da er die Fahrerkarte eines anderen nutzte. Der Beschuldigte befand sich auf der Fahrt von Minden nach Oldenburg, um Mastschweine aufzuladen. Dabei stand schon fest, dass er für die geplante Tour seine erlaubten Lenkzeiten nicht einhalten konnte. Die "falsche" Fahrerkarte wurde sichergestellt und ab Oldenburg musste ein anderer Fahrer die Tour übernehmen. Auch hier erwarten Fahrer und den Unternehmer Post von der Staatsanwaltschaft.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
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