Auslieferungshaft nach Polen – Verstoß gegen Verkehrsdelikte

Stralsund, Bergen (ots) - Stralsund - Gestern Nachmittag (16.10.17) wurde eine Fahrerin eines Fords mit polnischen Kennzeichen im Stadtgebiet Bergen angehalten und durch die Bundespolizei grenzpolizeilich kontrolliert. Dabei konnte die Dame keinen Führerschein vorlegen.

Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass die 34-jährige polnische Staatsangehörige seit 2016 per Haftbefehl wegen Diebstahl zur Auslieferung nach Polen durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ausgeschrieben war.

Bei der weiteren Überprüfung des Kfz stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert war und die am PKW angebrachten polnischen Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörten. Eine Datenabfrage über das Gemeinsame Zentrum in Swiecko ergab nun auch noch, dass der Polin die Fahrerlaubnis bis November 2018 gerichtlich entzogen wurde.

Die Frau wurde festgenommen und zur Bundespolizeidienststelle in Stralsund verbracht. Nach richterlicher Vorführung am heutigen Tag wurde die 34-Jährige zur Sicherung der Auslieferung nach Polen in die Justizvollzuganstalt Bützow verbracht. Hier in Deutschland muss sie sich dann wegen Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Erlaubnis und Kennzeichenmissbrauch verantworten.

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