Täter schnell vor Gericht: Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz zie-hen bei beschleunigtem Verfahren positives Fazit

Dirk Weinspach

Aachen (ots) - Polizeipräsident Dirk Weinspach, der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag und Dr. Gisbert Fuchs, Leiter des Amtsgerichts in Aachen sind sich einig: Das beschleunigte Verfahren, sprich der "schnelle Prozess", ist hier in der Region ein voller Erfolg.

Seit Beginn des Jahres haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dieses Verfahren bereits über 100 Mal durchgeführt. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Taten von Kleinkriminellen innerhalb von wenigen Tagen vor Gericht landeten. In mehr als 90 Prozent der Fälle wurden die Täter entweder zu Geldstrafen zwischen 20 und 150 Tagessätzen oder zu Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten verurteilt, teils auf Bewährung.

Täter möglichst zügig schon am Tag ihrer Festnahme oder spätestens innerhalb einer Woche vor den Kadi zu bringen, ist das Ziel dieses Verfahrens. Die Strafprozessordnung sieht diese Form der zügigen Strafverfolgung, im Volksmund sagt man auch, "die Strafe folgt auf dem Fuße", ausdrücklich vor.

Ende 2016 hatten sich die Behördenleiter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz in einer gemeinsamen Erklärung auf die Fahne geschrieben, die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens konsequent zu nutzen. Allen dreien war seinerzeit klar, dass dies für ihre Behörden eine höhere Arbeitsbelastung nach sich zieht. Durch innerbetriebliche Regelungen wurde dies möglich gemacht.

Eher Fälle der Kleinkriminalität: Solche beschleunigten Verfahren sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bzw. sinnvoll. In den meisten Fällen wird der dringend Tatverdächtige praktisch auf frischer Tat ertappt und kann keinen festen Wohnsitz nachweisen. Letzteres bedeutet nichts anderes, als dass die Gefahr besteht, dass der Festgenommene zu einer normalen Gerichtsverhandlung erst gar nicht erscheint. Darüber hinaus sollte es sich bei der Tat um ein Delikt handeln, bei der keine Freiheitsstrafe von über einem Jahr zu erwarten ist, wie etwa bei Ladendiebstahl, Diebstahl, Einbruch, Hausfriedensbruch oder auch bei Taten der häuslichen Gewalt.

Wegen Hausfriedensbruch` in zehn Fällen wurde jüngst ein 39-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu 1500 Euro Strafe verurteilt. Wegen fortgesetztem Ladendiebstahl in acht NRW-Städten ging ein 30-Jähriger für drei Monate in Haft und ein 40-Jähriger verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ab, weil er zum wiederholten Male teures Parfüm gestohlen hat und dabei auf frischer Tat erwischt wurde.

Polizei macht Vorschlag: Die Polizisten prüfen schon an Ort und Stelle, ob sich die Festnahme eines Tatverdächtigen dazu eignet, im Sinne des beschleunigten Verfahrens weitergeführt zu werden. Wenn die Sachlage klar ist, der Beschuldigte und mögliche Zeugen vernommen wurden, erfolgt der Vorschlag an die Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet nach eingehender Prüfung - bei der Behörde wurde ein gesonderter Bereitschaftsdienst eingerichtet -, ob dieses Verfahren durchgeführt wird oder nicht. Wenn ja, bleibt der Festgenommene bis zum Richterspruch und je nach Urteil auch darüber hinaus in Haft.

Bild: Polizeipräsident Dirk Weinspach Zitat: "Das beschleunigte Verfahren ist eine gute Möglichkeit, dringend Tat-verdächtige rasch zur Verantwortung zu ziehen. Die Strafe folgt auf dem Fuße. Ein deutliches Signal einer effizienten Strafverfolgung.

Bild: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag Zitat: "Der Erfolg des beschleunigten Verfahrens zeigt eindrucksvoll, wie die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden in Aachen und die couragierte Arbeit der Beamten und Richter die Strafverfolgung schneller und damit wirkungsvoller gestalten kann."

Bild: Direktor Amtsgericht Aachen Dr. Gisbert Fuchs Zitat: "Auch das beschleunigte Verfahren ist ein rechtstaatliches Verfahren, das den normalen Regeln der Strafprozessordnung unterfällt und in dem eine normale Hauptverhandlung stattfindet."

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