Bad Hersfelder Lullusfest eröffnet / Am Abend kleinere alkoholbedingte Polizeieinsätze

Bad Hersfeld (ots) - BAD HERSFELD. Das diesjährige Lullusfest wurde am gestrigen Montag (16.10.) feierlich eröffnet. Aus polizeilicher Sicht verlief das Fest bis ca. 19.00 Uhr bei herrlichem Spätsommerwetter recht ruhig. Bis auf einige Fundsachen, die wieder an ihre Besitzer ausgehändigt werden konnten, kam es bis dahin zu keinen Zwischenfällen. Im weiteren Verlauf des Abends wurden dann mehrere Platzverweise, Körperverletzungsdelikte und auch Beleidigungen angezeigt. Bei einer Personenkontrolle gegen 19.00 Uhr wurde auf dem Festplatz bei einem 19-jährigen Mann aus Bad Hersfeld ein Messer aufgefunden. Dies stellte nach dem Waffengesetz einen verbotenen Gegenstand dar. Daher wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Messer von der Polizei sichergestellt. Gegen 19.15 Uhr wurde auf dem Festplatz in unmittelbarer Nähe des Kinderkarussels ein 20-jähriger Mann aus Bad Hersfeld, nach Angaben des Geschädigten grundlos, von zwei Männern auf den Hinterkopf geschlagen und Halskette und Mütze entrissen. Der Geschädigte musste sich anschließend zur ärztlichen Behandlung ins Klinikum begeben. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Beide Täter sollen ca. 19 - 22 Jahre alt gewesen sein mit heller Hautfarbe. Täterhinweise zu der angezeigten Tat nimmt die Polizei in Bad Hersfeld unter 06621-932-0 entgegen. In einem weiteren Fall wollte ein 31-jähriger Mann aus Rotenburg gegen 20.00 Uhr zwei Kontrahenten in der Nähe des Lullusfeuers bei einem Streit trennen. Dabei wurde er von einem 26-jährigen tatverdächtigen Mann aus dem Vogelsbergkreis mit einem unbekannten Gegenstand in die Hand gestochen. Der Geschädigte trug eine blutendende Wunde davon, die ärztlich versorgt werden musste. Der Tatverdächtige konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen auf dem Festplatz ermittelt werden. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und musste seinen Rausch in der Gewahrsamszelle bei der Hersfelder Polizeistation ausschlafen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der gefährlichen Körperverletzung wurde gegen ihn eingeleitet. Der Geschädigte und der Tatverdächtige standen erheblich unter Alkoholeinfluss.

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