Promillefahrt kostet Führerschein
18.10.2017, PP Oberfranken
Promillefahrt kostet Führerschein
KULMBACH. Weil er erheblich alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geriet, wurde ein 49-jähriger Kulmbacher in der Nacht zum Mittwoch unfreiwillig zum Fußgänger. Über die Strafe muss nun die Justiz entscheiden.
Gegen 1.45 Uhr wollten Beamte der Kulmbacher Polizeiinspektion den Mann in seinem Renault in der Weiherer Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Da er dem Anhaltesignal nur sehr verspätet Folge leistete, waren die Sinne der Ordnungshüter bereits zu Beginn der Kontrolle geschärft, so dass sie sogleich auf den merklichen Alkoholgeruch im Fahrzeug aufmerksam wurden. Der erste Verdacht bestätigte sich schnell beim durchgeführten Alkoholtest. Da das Gerät einen Wert von mehr als zwei Promille anzeigte, blieb der Renault an Ort und Stelle stehen. Auch den Führerschein des Fahrzeugführers behielten die Beamten augenblicklich ein. Anstatt seinen Nachhauseweg fortzusetzen musste der Alkoholsünder nun mit zur Blutentnahme ins Krankenhaus, von wo aus er schließlich die nächste Zukunft als Fußgänger antrat. Wie lange der Mann auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten muss und wie hoch die zu erwartende Strafe ausfällt, liegt nun im Ermessen der Justizbehörden.