Hamburg (ots) - Zeit: 18.10.2017, 06:00 bis 22:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter Führung der Verkehrsdirektion 3 (VD 3) wurden gestern im gesamten Stadtgebiet an verschiedenen Kontrollstellen Rotlichtüberwachungen durchgeführt.
115 Beamte aus den Verkehrsdirektionen und den Polizeikommissariaten hielten insgesamt 375 Fahrzeuge an und überprüften 398 Personen.
In 212 Fällen missachteten Kraftfahrzeugführer das Rotlicht, in 14 Fällen Radfahrer. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Unter anderem kam es während der Kontrollzeit zu folgenden weiteren Verstößen:
-In 72 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, da Fahrzeugführer während der Fahrt ihr Handy benutzten.
-In 28 Fällen wurden Verstöße gegen die Anschnallpflicht festgestellt. Auch hier wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
-In 16 Fällen wurden Fahrzeugmängel festgestellt.
-In 4 Fällen wurden Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt. Auch hier wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Einzelne Sachverhalte stellten sich wie folgt dar:
-Ein 33-jähriger Fahrzeugführer sollte nach einem Rotlichtverstoß in Harburg angehalten werden. Er missachtete die Haltesignale der Beamten und flüchtete, konnte nach kurzer Verfolgung aber in der Winsener Straße angehalten werden. Die Beamten stellten fest, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
-Um 15:15 Uhr kontrollierten Beamte in der Feldstraße das Taxi eines 51-jährigen Türken. Den Beamten fiel auf, dass der Taxifahrer stark zitterte. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief negativ, der Taxifahrer räumte aber ein, unter dem Einfluss von Medikamenten zu stehen. Im weiteren Verlauf wurde die Fahruntauglichkeit des Fahrers festgestellt. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
-Um 15:30 Uhr überprüften Beamte im Bereich der St. Pauli Landungsbrücken zwei 19 und 28 Jahre alte Deutsche, die ihnen wegen zu lauter Abgasgeräusche an ihren Motorrollern aufgefallen waren. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten fest, dass beide nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Darüber hinaus standen beide unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und führten auch Betäubungsmittel mit sich. Die Beamten stellten die Motorroller sicher, da der Verdacht besteht, dass eine unerlaubte Leistungssteigerung erfolgte.
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