Köln (ots) - Die Schwerlastgruppe der Autobahnpolizei Köln hat am Freitag (20. Oktober) einen Reisebus mit circa 80 Schulkindern auf der Bundesautobahn 4 aus dem Verkehr gezogen. Kurz darauf legte der TÜV Rheinland den älteren Doppeldeckerbus eines Touristik-Unternehmens aus dem Rhein-Erft-Kreis als verkehrsunsicher still.
Dieser hatte sich gegen 13.10 Uhr bereits auf der Rückfahrt von einem Ausflug an den Biggesee befunden. Zu diesem Zeitpunkt geriet das Fahrzeug auf der Rodenkirchener Brücke infolge seiner auffälligen Schräglage ins Visier der Beamten.
Der Bus mit Gepäckanhänger wurde auf eine eigens eingerichtete Kontrollstelle am Verteilerkreis Süd gezogen. Deutlich vernahmen die Polizisten dort einen akustischen Druckluftverlust an einer der hinteren Achsen. Auf Veranlassung der Polizei wurde der Bus daraufhin beim TÜV Rheinland in Mülheim eingehend inspiziert. Mit ernüchterndem Ergebnis: Die Schräglage resultierte erwartungsgemäß aus einer Undichtigkeit der Luftfederung. Zusätzlich war beim gegenüberliegenden Schwingungsdämpfer die Lagerung ausgeschlagen. Die Überprüfung der Einklemmschutzeinrichtung der vorderen Tür ergab, dass die Sensorik nicht reagierte. Was insbesondere angesichts der minderjährigen Passagiere zu erheblichen Verletzungen hätte führen können.
Noch desolater stand es um den Anhänger: Verbogene Zuggabel, Auflaufbremse funktionsuntüchtig. Ein Bremstest an einer Anhängerachse ergab eine Abweichung von gut 60 Prozent hinsichtlich der Bremswirkung links-rechts. Bei einer Vollbremsung wäre das Fahrzeug unweigerlich ausgebrochen. Des Weiteren war die Anhängerkupplung für diese Art Anhänger deutlich zu hoch angebracht. Das führte dazu, dass die Vorderachse des Anhängers frei in der Luft schwebte. Traktion, Brems- und Fliehkräfte hätte sie in diesem Zustand nicht auffangen können.
Das verantwortliche Unternehmen wurde veranlasst, für die am Südverteiler wartende Reisegruppe umgehend einen Ersatzbus zu stellen. So kamen die Kinder zumindest in den Genuss, auf den letzten Kilometern nach Pulheim in einem nunmehr hochmodernen, verkehrssicheren Reisebus chauffiert zu werden.
Fahrer und Reise-Unternehmer jedoch müssen nun als Verantwortliche in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. (cg)
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