Kiefersfelden (ots) - Die Bundespolizei hat am Sonntag (22. Oktober) zwei gesuchte Straftäter auf der A93 festgenommen. Auch ein mutmaßlicher Schleuser ging den Beamten ins Netz, als er versuchte sechs ausweislose Personen unerlaubt ins Land zu bringen.
In den frühen Morgenstunden stoppten Bundespolizisten auf Höhe Kiefersfelden einen Reisebus mit slowenischer Zulassung. Bei der Personalienüberprüfung eines polnischen Staatsangehörigen schlug der Fahndungscomputer Alarm. Der 35-Jährige wurde von den Behörden seines Heimatlandes wegen mehrerer Eigentumsdelikte per Haftbefehl gesucht. Er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Dort wartet er auf seine Auslieferung nach Polen, wo er voraussichtlich eine 15-monatige Freiheitsstrafe verbüßen muss.
Auch für einen rumänischen Staatsangehörigen endete die Reise nach Deutschland hinter Gittern. Wie sich bei der Kontrolle durch die Bundespolizei auf der A93 herausstellte, suchte die Duisburger Staatsanwaltschaft gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem 32-Jährigen. Bereits 2013 war der Mann vom Amtsgericht Duisburg wegen schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus steht der Rumäne im Verdacht, Waren aus einem Düsseldorfer Kaufhaus entwendet zu haben. Statt sich der Gefängnisstrafe sowie den Ermittlungen hinsichtlich des Ladendiebstahls zu stellen, war der Dieb untergetaucht. Daher hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen. Der rumänische Straftäter wurde festgenommen und in die Münchner Haftanstalt gebracht.
Ebenfalls am Wochenende beendeten Bundespolizisten bei Kiefersfelden die Schleusung von sechs syrischen Staatsangehörigen. Ein Landsmann, der bereits anerkannter Flüchtling in Deutschland ist, hatte die Familie in Italien abgeholt und über Österreich bis nach Nordrhein Westfalen bringen wollen. Sein Vorhaben endete in der Kontrollstelle der Bundespolizei. Da der Fahrer einen Wohnsitz in Deutschland hat, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern. Die Geschleusten stellten ein Schutzersuchen und wurden an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
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