Kreis Warendorf/Warendorf. Phänomen Verkehrsunfallflucht – kleiner Schaden, große Wirkung

Fahrerflucht macht auch bei kleinen Kratzern großen Ärger!

Warendorf (ots) - Mag der Schaden nach dem Empfinden des Verursachers noch klein sein, so hat dieser in den meisten Fällen beim Geschädigten eine große Wirkung. Denn wer bleibt schon gern auf Tausend Euro oder mehr hängen? Niemand!

Heute, 24.10.2017, stellte eine 32-jährige Hoetmarerin für knapp dreißig Minuten ihr Auto auf einem Parkplatz an der Straße In den Lampen in Warendorf ab. Als sie von ihrem Einkauf zurückkam, hat nicht nur dieser ihr Geld gekostet. Denn sie entdeckte einen Schaden an ihrem grauen Opel Astra, den ein Unbekannter mit seinem Pkw verursachte. Grob geschätzt liegt der Schaden bei 1.300 Euro. Hinzu kommen der Aufwand der Begutachtung, der Reparatur und möglicherweise mit der eigenen Versicherung.

Völlig unverständlich aus Sicht der Geschädigten und der Polizei. Denn in Deutschland ist jedes Fahrzeug versichert, um Unfallschäden begleichen zu können. Viele Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile einen kostenpflichtigen Rabattschutz an, der für einen gleichbleibenden Schadensfreiheitsrabatt nach einem Unfall sorgt.

Das Nichtmelden eines Verkehrsunfalls kann für den Verursacher gravierende Folgen haben. In vielen Fällen gibt es couragierte Zeugen, die den Geschädigten oder der Polizei ihre Beobachtungen mitteilen. So auch gestern in Neubeckum, Sendenhorst und Warendorf. Mit den Informationen der Zeugen führten die Einsatzkräfte weitere Ermittlungen durch, mit denen sie die Verursacher ermittelte. Grundsätzlich müssen Unfallflüchtige dann damit rechnen, dass ihr Führerschein sichergestellt wird.

Deshalb: Bei einem Verkehrsunfall die Personalien austauschen. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, muss der Verursacher nach einer angemessenen Wartezeit seine Personalien hinterlassen oder den Unfall zeitnah einer Polizeidienststelle melden.

So hat das ehrliche Verhalten des Verursachers eines möglicherweise kleinen Schadens immer noch große Wirkung auf den Geschädigten. Denn der bleibt nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen.

Zeugen, die Hinweise zu der Verkehrsunfallflucht in Warendorf geben können, wenden sich bitte an die Polizeiwache, Telefon 02581/94100-0 oder per E-Mail: Poststelle.warendorf@polizei.nrw.de.

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