Betrügereien durch Gewinnversprechen

Eschwege (ots) - Betrug - Gewinnversprechen I

Angezeigt wurde am gestrigen Tag ein Betrug zum Nachteil eines 78-jährigen aus Sontra, der sich über die vergangenen Monate ereignet hat. Bereits im Juni 2017 wurde telefonisch Kontakt mit der 78-jährigen aufgenommen und ihr eine höhere Gewinnsumme in Aussicht gestellt. Um diese abrufen zu können überwies sie insgesamt sieben Mal Bargeldbeträge in die Türkei. In der Summe waren dies ca. 4000 EUR. Im letzten Anruf wurde sie aufgefordert eine Kaution von 5000 EUR in die Türkei zu überweisen. Begründet wurde dies mit einem internationalen Haftbefehl, da seitens der obersten türkischen Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt werde. Dieser Forderung kam sie nicht mehr nach. In diesem Zusammenhang wurde der Betrug durch Gewinnversprechen bekannt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Betrug - Gewinnversprechen II

Am 22.10.17 wurde ein 56-jähriger aus der Gemeinde Meißner von einem unbekannten Mann ("Herr Müller")angerufen, der angab von einer Vermittlungszentrale aus Berlin anzurufen (Nummer war unterdrückt). Dem 56-jährigen wurde ein Gewinn von 39.000 EUR in Aussicht gestellt. Das Geld würde dann persönlich vorbeigebracht. Hierfür müsse er seinen Personalausweis und die EC-Karte bereithalten. Da dem 56-jährigen dies alles recht komisch vorkam und auf genauere Nachfragen nur allgemein geantwortet wurde, wurde das Gespräch mit dem Hinweis beendet, dass sich nochmals ein "Herr Sippel" melden würde, um weitere Modalitäten abzusprechen. Es rief dann tatsächlich ein anderer Mann an, der sich als "Alexander Wagner" ausgab. Jetzt wurde die Gewinnsumme auf exakt 38.750 Euro beziffert, einhergehend mit einer Forderung von 900 EUR für den Transport des Geldes. Hierfür sollte er nun bei der Fa. Rossmann oder einer Tankstelle sogenannte "iTunes-Karten" kaufen und nach Erwerb eine bestimmte Nummer mit Frankfurter Vorwahl (069) anrufen. Sodann würde alles weitere geregelt. Durch eigene Recherchen im Internet erkannte der Angerufene, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handeln dürfte und zeigte dies bei der Polizei an.

Hinweise zu den verschiedenen Betrugsvarianten durch Gewinnversprechen sowie nützliche Tipps zur Vorbeugung sind in einem Informationsblatt unter www.polizei-beratung.de aufgeführt. So auch die beiden obersten Grundsätze:

- Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben. - Geben Sie niemals Geld aus!, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern

Pressestelle PD Werra-Meißner, KHK Künstler

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