Hamburg (ots) - Zeiten: 25.10.2017, 18:29 Uhr und 22:31 Uhr Orte: Hamburg-Eilbek, Wandsbeker Chaussee Hamburg-Marienthal, Rennbahnstraße
Beamte der Kontrollgruppe "Autoposer" zogen gestern Abend zwei Fahrzeuge aus dem Verkehr, deren Betriebserlaubnis aufgrund von unzulässigen Veränderungen erloschen war.
Die Beamten wurden in der Wandsbeker Chaussee auf einen Daimler Crysler S500 aufmerksam, der seinen Motor aufheulen ließ, zwei Mal stark beschleunigte, um kurz darauf wieder abzubremsen.
Das Fahrzeug wurde zum Zwecke einer Überprüfung angehalten.
Da sich die zwei Insassen bereits während der ersten Kontaktaufnahme unkooperativ und aggressiv verhielten, wurden zwei weitere Funkstreifenwagen zur Unterstützung hinzugezogen.
Bei der Fahrzeugkontrolle wurden unzulässige Veränderungen am Daimler Chrysler festgestellt, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
Bei diesen handelt es sich um Folgende:
Bei einer anschließenden Lärmpegelmessung des Standgeräusches wurden 109 Dezibel bei für das Fahrzeug zugelassenen 82 Dezibel gemessen.
Das Fahrzeug wurde zwecks Beweissicherung im Ordnungswidrigkeitenverfahren sichergestellt und wird durch einen amtlich anerkannten Gutachter geprüft.
Der Fahrer des Fahrzeugs (24) und sein Beifahrer (28) verhielten sich während der gesamten polizeilichen Überprüfung aggressiv und provokant. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen unter anderem durch das Fertigen von Videoaufnahmen (Porträtfotos) der Polizeibeamten gestört und trotz Aufforderung nicht unterlassen.
Aufgrund einer Veröffentlichung des aufgenommenen Videos über soziale Medien wurde gegen den 24-jährigen Deutschen eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz gefertigt und eine Unterlassungsverfügung beantragt.
In den späten Abendstunden wurde ein VW-Polo in der Rennbahnstraße angehalten und überprüft.
Bei diesem wurden folgende Veränderungen festgestellt:
Diese Veränderungen führten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Darüber hinaus war das Fahrzeug des 29-jährigen Deutschen zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben.
Der VW wurde zur beweissichernden Begutachtung sichergestellt.
Es wurde eine Strafanzeige gegen den 29-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt sowie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Th.
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