Düsseldorf (ots) - Ein Algerier (24) entwendete in der Nacht von Sonntag (29. Oktober) auf Montag (30. Oktober) vier Mobiltelefone. Drei der rechtmäßigen Eigentümer konnte das Mobiltelefon wieder ausgehändigt werden. Die Polizei nahm den dreisten Handydieb fest.
Vorangegangen war ein Diebstahl eines Mobiltelefons eines 53-jährigen Deutschen aus Düsseldorf in der Düsseldorfer Altstadt. Dieser traute seinen Augen kaum, als er nach der Diebstahlsanzeige den Düsseldorfer Hauptbahnhof aufsuchte und dort den Tatverdächtigen wiedererkannte, der ihm vermutlich sein Telefon gestohlen hatte. Der Geschädigte informierte eine Streife der Bundespolizei.
Auf der Dienststelle wurde der vermutliche Handydieb durchsucht. Dabei wurden zwei Smartphones aufgefunden. Beide konnte der Tatverdächtige nicht entsperren sowie er keine Angaben zur Herkunft dieser Mobiltelefone machen konnte. Ein Telefon wurde zweifelsfrei, anhand der Beschreibung und des Entsperrungscodes, dem Düsseldorfer zugeordnet. Das andere wurde sichergestellt.
Als der 24-jährige Mann nach der Anzeigenaufnahme die Dienststelle verlassen konnte, begab er sich erneut in den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Kurze Zeit nach der Entlassung meldete ein 31-jähriger Herner ebenfalls ein Handy gestohlen.
Durch eingesetzte Beamte konnte der Algerier auf dem Vorplatz aus der Ferne aufgrund des vorangegangenen Diebstahls wiedererkannt und mit dem Fahrzeug verfolgt werden. Im Bereich der Immermannstraße wurde durch die Beamten ein erneuter Diebstahl während der Verfolgung bei einem 43-jährigen Mann aus Wetzlar beobachtet. Als der Beamte ihn fußläufig zu stellen versuchte, flüchtete der Handydieb. Er konnte jedoch durch eine Streife der Landespolizei auf der Berliner Allee gestellt werden. Zwei Mobiltelefone wurden bei ihm aufgefunden, die den Männern aus Herne und Wetzlar zugeordnet und ausgehändigt werden konnten.
Gegen den dreisten Dieb wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der mehrfachen Diebstähle eingeleitet. Eine Richtervorführung wurde veranlasst. Der Algerier konnte jedoch vorerst auf freiem Fuß belassen werden.
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