Gießen (ots) - Pohlheim/Laubach/Linden/Heuchelheim/Hungen Freiwillige Polizeihelferinnen und Helfer können sich jetzt für den ehrenamtlichen Dienst in Pohlheim, Laubach, Linden, Hungen und Heuchelheim bewerben. Ab dem Jahresbeginn 2018 ist geplant, sie nach Beschulungsmaßnahmen vor Ort einzusetzen
Nachdem in der jüngsten Vergangenheit die Städte Pohlheim und Laubach in ihren Stadtverordnetenversammlungen die Einführung bzw. Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes mit jeweils bis zu -4- Polizeihelferinnen und Helfern für ihre Stadt beschlossen haben, ist die Polizei gemeinsam mit den genannten Kommunen auf der Suche nach geeigneten Helferinnen und Helfern, die diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben möchten. Gleichzeitig sind die Städte Linden und Hungen und die Gemeinde Heuchelheim, aufgrund aktueller personeller Veränderungen, ebenfalls auf der Suche nach Unterstützung für den dort bereits bestehenden Freiwilligen Polizeidienst.
Bei dem Freiwilligen Polizeidienst handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die von mehr als 700 Helferinnen und Helfer in über 100 hessischen Kommunen ausgeübt wird. Sie gehen Fußstreife und stehen den Menschen engagiert mit Rat und Tat zur Seite. Die Polizeihelferinnen und Helfer sollen die Präsenz der Sicherheitskräfte, insbesondere auf den öffentlichen Straße und Plätzen sichtbar erhöhen. Sie sind neben der Polizei Ansprechpartner für Bürger und werden von der Polizei und dem Ordnungsamt der jeweiligen Kommune eingesetzt; beispielsweise im Innenstadtbereich, in Parkanlagen, in Fußgängerzonen, im Umfeld von Schulen und Wohngebieten, bei Veranstaltungen, Festen und Märkten.
Für die Tätigkeit werden sie zuvor durch Polizeivollzugsbeamte ausgebildet. In 50 Unterrichtsstunden, die unter anderem die Themen Recht, taktisches Verhalten und Handhabung von Einsatzmitteln sowie psychologische Grundlagen und Erste Hilfe beinhalten, werden die Polizeihelferinnen und Helfer auf ihren Dienst vorbereitet. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer erhält eine Aufwandsentschädigung von 7,00 Euro pro Stunde und kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden. Weitere Stunden ohne Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind möglich. Die Helferin bzw. der Helfer erhält eine blaue Polizeiuniform und wird mit einem Handy und einem Pfefferspray ausgerüstet. Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Helfer stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung in der arbeitsfreien Zeit statt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, nicht um ein Beschäftigungsverhältnis.
Interessierte können sich bewerben, wenn sie zwischen 18 und 65 Jahre alt und gesundheitlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung werden vorausgesetzt. Ebenso müssen sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sie sollen nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen und jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht an eine Staatsangehörigkeit gebunden. Aus diesem Grund sind auch interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund als Polizeihelferin oder Polizeihelfer willkommen.
Eine formlose Bewerbung (mit Lichtbild) kann bis zum 24. November 2017 auf dem Postweg oder per Mail an die Polizeidirektion Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, gesendet werden oder per Mail an hemh-giessen-pd@polizei.hessen.de . Die Auswahlgespräche sind für Dezember 2017 geplant, eine Einstellung soll nach der Ausbildung voraussichtlich ab Januar 2018 erfolgen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen der Koordinator des Freiwilligen Polizeidienst der Polizeidirektion Gießen, Polizeihauptkommissar Rolf Scholz, gerne zur Verfügung (Tel.: 0641/7006-3067).
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