Hamburg (ots) - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei überquerte ein alkoholisierter Mann (m.30) am 31.10.2017 gegen 07.25 die Gleise vom Bahnsteig sechs zum Bahnsteig fünf um seine zuvor ins Gleis gefallene Tasche aus dem Gleisbereich zu holen. DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter beobachteten den lebensgefährlichen Vorfall und verbrachten den deutschen Staatsangehörigen sicher auf den Bahnsteig. Anschließend konnten DB-Mitarbeiter die Tasche des Betroffenen gefahrlos aus dem Gleisbereich auf den Bahnsteig verbringen.
Angeforderte Bundespolizisten stellten die Personalien des Mannes fest. Die anschließende Überprüfung der Daten ergab eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Leider war ein Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich wenig zielführend; der 30-Jährige war völlig unkooperativ und lehnte jede Zusammenarbeit mit den eingesetzten Bundespolizisten ab.
Der Mann war leicht alkoholisiert; ein Atemalkoholtest wurde nicht durchgeführt. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Unerlaubter Aufenthalt in den Gleisen) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich! Oftmals bringen sich Menschen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst in Lebensgefahr, sondern gefährden durch ihr Verhalten auch andere Personen (Retter, Triebfahrzeugführer, Fahrgäste)".
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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