Nordhausen / Erfurt / Gotha (ots) - Am 30. Oktober, gegen 19.40 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen 29-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen. Der Mann war aufgefallen, weil er betäubungsmitteltypische Ausfallerscheinungen zeigte. Bei der Durchsuchung des Rucksackes fanden die Beamten neben geringen Mengen an Crystal und psychogenen Pilzen auch eine Clownsmaske und eine Machete mit einer Klingenlänge von fast 50 Zentimetern. Gegen den in Mühlhausen wohnenden Mann hat die Bundespolizei ein Strafverfahren eingeleitet.
Tags darauf war ein 20-jähriger Deutscher durch eine Streife der Bundespolizei in einer Regionalbahn kontrolliert worden, die sich auf der Fahrt von Erfurt nach Gotha befand. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den in Waltershausen wohnenden Mann ein Haftbefehl vorlag. Diesen hatte die Thüringer Jugendarrestanstalt erlassen, weil der 20-Jährige einer durch das Amtsgericht Gotha gegen ihn verhängten gemeinnützigen Arbeit nicht nachgekommen war. Die Sanktion hatte das Gericht wegen Körperverletzung gegen den Mann angeordnet. Als der junge Mann zur Verbringung in die Jugendarrestanstalt durchsucht werden sollte, fanden die Beamten ein Cliptütchen mit einer geringen Menge Crystal, so dass er zusätzlich noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekam.
Auch bei einem 17-jährigen Deutschen, den Bundespolizisten im Erfurter Hauptbahnhof kontrollierten, fanden die Beamten eine geringe Menge der Droge. Und auch hier gab es eine Anzeige. Zudem wurden die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen informiert.
Am Abend dann, gegen 19.00 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen 29-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof. Nach eigenen Angaben befand sich der in Schmalkalden wohnende Mann von Berlin kommend auf dem Weg nach Hause. Noch während der Kontrolle versuchte der Mann zu fliehen, konnte aber nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Dabei wehrte sich der Mann heftig, wurde aber durch die Beamten zu Boden gebracht, gefesselt und mit zur Dienststelle genommen. Hier wurde bei der Durchsuchung des Rucksacks des Mannes der Grund seiner Flucht offenbar. In dem Rucksack befand sich mehr als ein Kilogramm Marihuana. Neben der Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leiteten die Beamten auch ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.
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