POL-GÜ: Rot an Fußgängerampel missachtet – Kinder stürzten

Bad Doberan (ots) - Heute Morgen um kurz nach sieben kam es in Rethwisch, an der Fußgägerampel in der Nienhäger Straße, zu einem Verkehrsunfall. Die dort befindliche Fußgängerampel mit Zebrastreifen war grün und die Passanten überquerten die Straße. So auch die zwei achtjährigen Mädchen aus dem Ort. Eine 51jährige Autofahrerin hat das rote Haltesignal nicht beachtet und dadurch ein Mädchen angefahren, welches beim Sturz das andere mit sich riss. Die beiden Mädchen waren mit ihren Fahrradhelmen gut geschützt und trugen Prellungen davon. Sie konnten nach der ersten medizinischen Versorgung vor Ort an die Mütter übergeben werden. Ohne Helm hätte der Aufprall mit dem Kopf auf der Motorhaube auch anders ausgehen können.

Von hier ein Daumen hoch für das Tragen des Fahrradhelmes und macht es auch in Zukunft so.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, einen Helm zu tragen, sollte es für die eigene Sicherheit getan werden. Bei einem Unfall schützt er den Kopf besonders und Verletzungen fallen deutlich weniger gravierend aus. Und: Er lässt sich nach einem Sturz leicht ersetzen ...

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