Ulm (ots) - Am Freitagabend meldete eine 33 Jahre alte Fahrzeuglenkerin, dass sie auf der Strecke zwischen Oggelshausen und Stafflangen einen Wildunfall erlitten habe. Die Polizeibeamten des Polizeireviers Riedlingen stellten schnell Ungereimtheiten bei diesem Unfall fest. Die vor Ort festgestellten Unfallbeschädigungen am Mazda stimmten mit der Unfallschilderung der Fahrzeuglenkerin nicht überein. Ferner konnten die Beamten Anzeichen von Alkoholbeeinflussung bei der PKW-Lenkerin feststellen. Die 33Jährige zeigte sich kooperativ. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass die Frau weit über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Weitere Ermittlungen der Polizeibeamten ergaben, dass die Mazda-Fahrerin in der Biberacher Straße von der Fahrbahn abkam und einen Gartenzaun durchbrach und anschließend durch ein Privatgrundstück fuhr. Die Frau trägt nicht nur die Kosten für die Blutentnahme, sondern muss sich auch wegen des Unfalls unter Alkoholeinwirkung verantworten. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Ravensburg folgt. Der Führerschein wurde einbehalten.
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