Hamburg (ots) -
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Beamte der Kontrollgruppe Autoposer haben am Samstag und am Sonntag insgesamt vier Pkw nach Erlöschen der Betriebserlaubnis sichergestellt.
Im Rahmen von mobilen Verkehrskontrollen der Kontrollgruppe Autoposer wurden am vergangenen Wochenende 20 auffällige Fahrzeuge angehalten und überprüft. Hierbei wurden gegen zwei Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Handynutzung am Steuer eingeleitet. Bei einem Fahrer wurde eine Geschwindigkeit von 130 km/h bei erlaubten 80km/h dokumentiert. Bei einem weiteren Fahrer konnten die Beamten eine Geschwindigkeit von 88 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentieren. In drei Fällen wurden Verfahren wegen des Verursachens von unnötigem Lärm eingeleitet.
Insgesamt wurden vier Fahrzeuge im Rahmen der Beweisführung zum Ordnungswidrigkeitenverfahren sichergestellt.
Am Samstag kontrollierte der Funkstreifenwagen Peter 15/2 einen Pkw Mercedes Benz E63 AMG und rief eine Besatzung der Kontrollgruppe Autoposer hinzu. Bei dem 31-jährigen Fahrer wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der Mann ab. Deshalb wurde eine Blutprobenentnahme am Polizeikommissariat 41 angeordnet und durchgeführt. Eine Verkehrsstrafanzeige wurde gefertigt. Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeuges stellten die Beamten fest, dass die Abgasanlage manipuliert und der Mittelschalldämpfer entfernt wurde. Zudem wurde das vordere Kennzeichenschild offenbar bewusst nicht angebracht. Da Fälschungsmerkmale auf dem HU-Stempel und auf der Zulassungsbescheinigung festgestellt wurden, wurde die Begutachtung des Fahrzeugs angeordnet und das Fahrzeug sichergestellt.
Ein 31-jähriger Deutscher wurde von der Kontrollgruppe Autoposer am Sonntag am Jungfernsieg mit seinem Pkw BMW 728i angehalten und überprüft. Die Rückleuchtenschalen des Fahrzeugs waren unzulässig mit Folien abgedunkelt. Darüber hinaus hatte die Rad-Reifen-Kombination in Verbindung mit den Distanzringen nicht den erforderlichen Nachweis der Zulässigkeit und die Xenon-Brenner mit Steuergerät waren ohne Prüfzeichen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und wird bis zur Begutachtung durch die Polizei verwahrt.
Ebenfalls am Jungfernstieg beobachteten die Beamten der Kontrollgruppe am Sonntag einen 28-jährigen Iraker, der seinen Pkw Audi A5 auf den Gehweg lenkte, obwohl dieser nicht für Kfz freigegeben ist. Im Rahmen einer technischen Untersuchung wurde ein Lärmtuning der Abgasanlage und eine Entfernung des Absorptionsmaterial der Endschalldämpfer festgestellt. Zudem waren die vorderen Seitenscheiben des A5 durch Folie verdunkelt, so dass die Sicht des Fahrers eingeschränkt war. Dieser konnte die Zulässigkeit der Rad-Reifen-Kombination und der verdunkelten Rückleuchten nicht nachweisen. Das Fahrzeug wurde zwecks Begutachtung beschlagnahmt.
Im Zusammenhang mit der Kontrollsituation des A5 fuhr ein Pkw Audi R8 mit aufheulendem Motor auf die Kontrollkräfte zu. Der Fahrzeugführer, ein 20-jähriger Deutscher, wurde angehalten, im Rahmen eines normenverdeutlichenden Gespräches ermahnt und als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erfasst. Da sich das Fahrzeug im Originalzustand befand, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Einsatzkräften am Sonntag ein Pkw VW Polo auf, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Bundesstraße B5 befuhr. Im Rahmen der Kontrolle wurden Manipulationen an der Abgasanlage festgestellt. Der Mittelschalldämpfer war entfernt und der Endschalldämpfer geleert. Zudem wurden eine Manipulation des Steuergerätes/Chiptuning sowie eine unzulässig beklebte Frontscheibe, unzulässig beklebte Außen-Rückspiegel und ein ausgeschlagenes und dadurch defektes Domlager festgestellt.
Im Kofferraum des Polo lag eine Softairwaffe mit der Optik einer Maschinenpistole. Die Waffe wurde sichergestellt. Die Sicherstellung des Fahrzeuges erfolgte auch hier zur Beweissicherung im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Da bei allen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis erloschen war und somit das Abschleppen, die Verwahrung und die Begutachtung notwendig wurde, müssen die Fahrzeughalter mit erheblichen Verfahrenskosten rechnen.
Das Verursachen des unnötigen Lärmes ist verboten und wird konsequent geahndet. Die Kontrollgruppe Autoposer wird auch in Zukunft mobile Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Uh.
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