Ulm (ots) - Der Wert eines vor Ort durchgeführten Alkoholtestes lag über dem Grenzwert von 1,6 Promille. Näheres bleibt dem Ergebnis der Blutuntersuchung abzuwarten. Der 17-Jährige wurde in die Obhut der Eltern übergeben.
Infos der Polizei:
Ab einem Alkoholpegel von 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Unterhalb dieser Grenze müssen noch weitere Umstände wie das Fahren von Schlangenlinien oder andere Ausfallerscheinungen hinzukommen. Man spricht dann von relativer Fahruntüchtigkeit. Auch diese ist riskant. Bereits ab 0,3 Promille schätzen Radfahrer Entfernung und Geschwindigkeit falsch ein.
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