Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Im Zeitraum vom 04.11.2017 - 06.11.2017 konnte die Bundespolizei gleich mehrere offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

1) Am 04.11.2017 wurde ein 33-jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ermittelt und festgenommen. Gegen den Betroffenen bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl. Er hatte nach Verurteilung wegen Falscher uneidlicher Aussage die Zahlung der fälligen Geldstrafe in Höhe von 4.500,-EUR mit vereinbarten Teilraten eingestellt. Durch Einzahlung des haftbefreienden Betrages bei einer benachbarten Polizeidienststelle in Höhe von 4.200,-EUR konnte der Antritt der -140- tägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Weiterreise gestattet werden.

2) Am 05.11.2017 wurde ein 54-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Diebstahls. Aufgrund Mittellosigkeit konnte der von der Haft befreiende Betrag in Höhe von 1.125,-EUR nicht aufgebracht werden. Es erfolgte eine Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der -45- tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

3) Am 06.11.2017 erfolgte die Verhaftung eines 28-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen. Gegen den polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung Getretenen bestanden gleich zwei Haftbefehle wegen Diebstahls und Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz. Nach Verurteilung missachtete er die Geldstrafen in Höhe von 1.430,-EUR und setzte sich aufgrund eines in der Bundesrepublik Deutschland abgelehnten Asylverfahrens ins benachbarte Ausland ab.

Dort wurde der Betroffene im weiteren Verlauf festgestellt und jetzt im Rahmen einer Rückübernahme gemäß dem Dubliner Übereinkommen mit einem Flug aus Wien nach Hannover überstellt.

Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der fälligen - 143 - tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Demnächst erwarten ihn weitere Gerichtsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen, Mittelbare Falschbeurkundung sowie Diebstahl.

4) Ebenfalls am 06.11.2017 wurde bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Heraklion/Griechenland im Reisegepäck eines 69-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Butterflymesser festgestellt.

Da es sich bei diesem Messer um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, erfolgte die Beschlagnahme durch die Bundespolizei. Ohne Messer, dafür aber mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck, konnte die Weiterreise des Senioren gestattet werden.

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