Pressemeldung vom 10.11.2017: Rabenau / Gießen: Gewinnspielbetrüger erbeuten offenbar 6.000 Euro – Kripo warnt erneut

Gießen (ots) - Um 6.000 Euro betrogen wurde eine 84 - Jährige aus Rabenau. Die Kriminellen hatten bei Ihr in den letzten Tagen den sogenannten Gewinnspielbetrug angewandt und ihr verschiedene Preise versprochen. Das erste Mal meldeten sich die Unbekannten bereits vor etwa zwei Wochen am Telefon der Seniorin. Zunächst versprachen sie ihr 54.000 Euro. Beim nächsten Anruf war es dann ein Auto. In allen Fällen wurde der Frau mitgeteilt, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen habe.

Um den Gewinn zu erhalten, müsse sie, so die Anrufer, jedoch dringend einen Betrag von fast 2.000 Euro über Western Union überweisen. Nachdem zwei Überweisungen aufgrund bestimmter Geschäftsbedingungen der Hausbank nicht funktionierten, meldeten sich die Betrüger wieder. Dieses Mal forderten sie von der Frau, dass sie das Geld mit der Post in einer Grußkarte an eine Adresse in die Türkei verschicken soll.

Nachdem sie die ersten 2.000 Euro versandte, verlangten die Täter nochmals 2.000 Euro. Dieses Mal hatte sie offenbar ein Ferienhaus gewonnen. Insgesamt verschickte sie 6.000 Euro an verschiedene Adressen. Am Freitag erstattet sie Strafanzeige bei der Gießener Polizei.

Diese Betrugsmasche ist den letzten Tagen mehrfach im Raum Gießen angewandt worden. Auch in den anderen Fällen meldeten sich die Betrüger zumeist per Telefon bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden. Die Anrufer waren in den Gesprächsführungen immer gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, gaben sie in einigen Fällen vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen.

Die Gießener Kripo gibt dazu folgende Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können:

a) Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf eines kostenpflichtigen Telefondienstes!

b) Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen an den Anrufer: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau Sie gewonnen haben!

c) Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!

d) Fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung!

e) Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel - und zwar bei einem seriösen Unternehmen - teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel an das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!

f) Prüfen Sie die Seriosität des Anrufers beziehungsweise Absenders. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre Polizeidienststelle!

g) Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren bezahlen oder kostenpflichtige Hotlines (Telefondienste) anrufen!

h) Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches!

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Gießen unter der Rufnummer 0641 - 7006 2555.

Jörg Reinemer Pressesprecher

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