Görlitz (ots) - Gegen einen Mann aus Polen ist gestern vom Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet worden.
Der 31-Jährige war gestern Vormittag auf der BAB 4 in der Nähe von Görlitz durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf kontrolliert und anschließend festgenommen worden. Grundlage für die Festnahme war ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gemünden vom September dieses Jahres. Dieser war ausgestellt worden, weil der Angeklagte der anberaumten Hauptverhandlung wegen mehrfachen Diebstahls ferngeblieben war.
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