GBA: Ermittlungen wegen des Brandanschlags auf die Israelitische Kultusgemeinde am 13. Februar 1970 in München mangels weiterer erfolgversprechender Ermittlungsansätze eingestellt

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Brandanschlags auf die Israelitische Kultusgemeinde am 13. Februar 1970 in München mangels weiterer erfolgversprechender Ermittlungsansätze gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Im Ergebnis haben die wiederaufgenommenen Ermittlungen keine Aufklärung der Tat erbracht.

Im Einzelnen:

1. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 16. August 2013 zusammen mit dem Verfahren wegen des Brandanschlags auf das Wohnhaus des ehemaligen Amtsgerichtsrats Dr. Weitl von der Staatsanwaltschaft München I übernommen. Anlass hierfür war ein Artikel des Nachrichtenmagazins "FOCUS" vom 30. März 2013, dem neue Ermittlungsansätze zu entnehmen waren. Darin behauptete eine anonyme Person, gemeinsam mit zwei namentlich benannten Mitgliedern der früheren linksextremistischen Gruppierung "Tupamaros München" den Brandanschlag auf das Wohnhaus von Dr. Weitl begangen zu haben. Zudem wurde in dem Artikel die Verbindung eines der beiden namentlich benannten Linksextremisten zu dem Anschlag auf die Israelitische Kultusgemeinde behauptet.

2. Nach dem Ergebnis der wiederaufgenommenen Ermittlungen bleibt das Motiv für die Tatbegehung weiterhin unklar. Es sind zwar Indizien vorhanden, die für eine Tatbegehung aus dem linksextremistischen Bereich sprechen. Die vorhandenen Verdachtsmomente reichen jedoch für einen konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person oder Gruppierung nicht aus. Die in dem Artikel des Nachrichtenmagazins "FOCUS" behauptete Verbindung zu einem namentlich benannten Mitglied der "Tupamaros München" erwies sich als nicht belastbar. Die Vernehmung weiterer ehemaliger Mitglieder der "Tupamaros München" führte ebenfalls nicht weiter. Auch die Auswertung der im Staatsarchiv noch vorhandenen und beigezogenen Akten mit Bezug zu den "Tupamaros München" und zu dem Brandanschlag auf die Israelitische Kultusgemeinde brachten ebenso wie die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft München I keine weiterführenden Ermittlungsansätze. Die Untersuchungen konzentrierten sich aber nicht allein auf den linksextremistischen Phänomenbereich. Vielmehr wurden alle ernstlich in Betracht kommenden Motivlagen, namentlich der rechtsextremistische Phänomenbereich, einbezogen. Auch insoweit liegen aber derzeit keine weiteren Ermittlungsansätze vor.

Bereits im Oktober 2017 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Brandanschlages vom 23. Februar 1970 auf das Wohnhaus den ehemaligen Amtsgerichtsrats Dr. Weitl gemäß § 170 StPO eingestellt. Die Ermittlungen richteten sich gegen vier namentlich bekannte Mitglieder der "Tupamaros München", die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Der Tatverdacht hat sich im Ergebnis jedoch nicht erhärten lassen.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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