Ulm (ots) - Denn Alkohol und Fahren passen nicht zusammen. Auch nicht in der Zeit der Weihnachts-, Jahres- und Betriebsfeiern. Es lohnt sich, vorher die sichere Rückfahrt zu organisieren, um eine Feier später nicht zu bereuen.
Am Donnerstagabend und in der Nacht auf Freitag hat die Polizei in der Region mehrere alkoholisierte Autofahrer angezeigt. Etwa in Göppingen, wie bereits berichtet (http://ots.de/39ef91). In Mittelbiberach musste nach einem Alkoholtest ein 59-Jähriger zu einer Blutentnahme in eine Klinik. Das Blutergebnis zeigt, ob er seinen Führerschein behalten darf oder nicht. In Tannheim und Heidenheim hielt die Polizei zwei Autofahrer mit Alkohol an. Die beiden Fahrer hatten mehr als 0,5 Promille und müssen jetzt mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten rechnen. Anderes erging es einem Fahrer in Ulm. Er musste seinen Führerschein gleich abgeben. Der Fahrer hatte fast zwei Promille. Er musste zur Blutentnahme. Sein Führerschein blieb gleich bei der Polizei.
Glühwein und Punsch gehören ebenso wenig an beziehungsweise hinters Steuer wie Bier, Schnaps, Medikamente und Drogen. Wer sich alkoholisiert oder unter Medikamenten- und Drogeneinfluss hinter das Steuer oder aufs Fahrrad setzt, gefährdet sein eigenes Leben und spielt mit dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Fahren unter Alkoholeinfluss gehört zu den Hauptunfallursachen und fordert jedes Jahr Tote und Verletzte. Gehen Sie diese Risiken nicht ein, rät die Polizei. Machen Sie sich vor dem Weihnachtsmarkt-Besuch oder einer Weihnachtsfeier Gedanken über den Nachhauseweg. Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi. Dies ist deutlich günstiger als die Kosten und den Aufwand, den ein Führerscheinentzug mit sich bringt. Ab 0,3 Promille kann man mit Hinweisen auf eine Fahruntüchtigkeit bereits eine Straftat verwirklichen. Bei 0,5 Promille riskiert man schon ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und Punkte in Flensburg. Selbst am Morgen danach kann sich noch so viel Alkohol im Blut befinden, dass man fahruntüchtig ist. In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, für junge Fahrer gilt dies bis 21. Fahren Sie niemals mit einer alkoholisierten Person mit. Zeigen Sie vielmehr Zivilcourage und hindern Sie uneinsichtige Personen an der Teilnahme im Straßenverkehr.
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