Hamburg (ots) - Gestern Nachmittag stellten Bundespolizisten eine 45-jährige Frau bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul fest, die von der Staatsanwaltschaft Würzburg gesucht wurde. Die US-Amerikanerin hatte im Frühjahr einen Strafbefehl vom Amtsgericht Würzburg wegen des Erschleichens von Leistungen erhalten. Die offene Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro und zusätzlich 75,00 Euro Kosten hatte die 45-Jährige bisher nicht beglichen. Da sie den Betrag auch gestern nicht aufbringen konnte, musste sie 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Zur Mittagszeit erschien gestern ein 27-jähriger georgischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle. Bundespolizisten am Flughafen Hamburg glichen seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ab und stießen auf einen Haftbefehl. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Hildesheim gesucht. Das Amtsgericht Hildesheim hatte gegen den Mann im Sommer 2017 einen Strafbefehl erlassen. Dem 27-Jährigen wurde gewerbsmäßiger Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen vorgeworfen. Da er die offene Geldstrafe in Höhe von 1490,00 Euro und 70,00 Kosten nicht aufbringen konnte, musste er eine Restersatzfreiheitsstrafe von 149 Tagen antreten.
Bereits am Samstagabend kontrollierten Bundespolizisten Reisende, die mit einem Flug aus Kiew in Hamburg einreisten. Zur grenzpolizeilichen Kontrolle erschien auch ein 52-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme ausgeschrieben. Er war vom Landgericht Rostock wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 304 Tagen zu verbüßen. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der U-Haftanstalt zugeführt.
Samstagnachmittag erschien ein 44-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle nach Istanbul bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Auch hier ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme. Das Amtsgericht Hamburg hatte gegen den Mann im Jahr 2015 einen Strafbefehl wegen Bedrohung erlassen. Die Geldstrafe hatte er bisher nicht gezahlt. Am Samstag zahlte dann sein Cousin die noch offenen 778,50 Euro inklusive Verfahrenskosten. Danach durfte der 44-Järhige seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls am Samstagnachmittag konnte die Bundespolizei eine 59-jährige deutsche Staatsangehörige festnehmen. Gegen die Frau hatte das Amtsgericht Hamburg Anfang 2017 einen Strafbefehl erlassen. Der Vorwurf: Vorsätzlicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbot. Die Frau musste 900,00 Euro zahlen. Hinzu kamen noch 82,00 Euro Verfahrenskosten. Nachdem die 59-Jährige den Betrag bei der Bundespolizei bezahlt hatte, durfte sie ihren Weg fortsetzen.
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