München (ots) - In zwei Fällen nahmen Beamte der Bundespolizei in den zurückliegenden Tagen zwei Personen fest, die zuvor aus freien Stücken zur Wache gekommen waren.
Am Dienstagmorgen (28. November) kam ein 34-jähriger Tscheche zum Revier der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof. Er wollte gegen 09:25 Uhr den Verlust seines Ausweises anzeigen. Bei einem Datenabgleich wurde ein Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Wegen des Haftgrundes Fluchtgefahr war vom Amtsgericht München die Untersuchungshaft angeordnet worden. Der Mann wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Bereits am Donnerstagnachmittag (23. November), kam ein 56-jähriger Pole in Haft. Er hatte sich gegen 13:40 Uhr am Hauptbahnhof bei der Bundespolizei nach dem Verbleib seines Bruders erkundigt. Dabei konnten ihm die Beamten leider nicht weiterhelfen. Dafür gab es "Amtshilfe für die Justiz". Ein Datenabgleich förderte zu Tage, dass der 56-Jährige mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft München I wegen Diebstahls gesucht wurde. Er war vom Amtsgericht München zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Da er die Strafe nicht antrat, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Auch er wurde den Justizbehörden zugeführt. Für den Fall, dass sein Bruder auf der Wache nach ihm fragen sollte, haben sich die Beamten die neue Adresse vorsorglich schon einmal notiert.
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