171128-2. Verstoß gegen meeresumweltrechtliche Vorschriften

Hamburg (ots) - Zeit: 27.11.2017, 09:30 Uhr Ort: Hamburg-Heimfeld, 2. Hafenstraße (Seehafen 2)

Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten Beamte der Wasserschutzpolizei (WSPK 32) gestern einen Verstoß gegen das Ballastwasser-Übereinkommen fest. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ordnete eine empfindliche Sicherheitsleistung an.

Beamte der Wasserschutzpolizei stellten fest, dass das unter der Flagge Panamas fahrende Seeschiff "Achilles Bulker" (Länge: 177 m, Breite: 28 m) im Intra-Nordsee-Verkehr nicht das mitgeführte Ballastwasser ausgetauscht hatte, obwohl dies gemäß des erst im September in Kraft getretenen Ballastwasser-Übereinkommens erforderlich gewesen wäre.

Das Schiff hatte den Hamburger Hafen bereits am Nachmittag des 25.11.2017 leer und im Ballast mit Ballastwasser aus Gent (Belgien) erreicht, um hier zu laden.

Zum Zeitpunkt der Schiffskontrolle waren am Liegeplatz bereits ca. 6.000 Tonnen Ballastwasser verbotswidrig abgelassen worden.

Die von den Beamten verständigte BG Verkehr erteilte daraufhin vorübergehend eine Verfügung zur Einstellung des Lade- und Löschbetriebs.

Durch die ebenfalls verständigte BUE wurde gegen den chinesischen Kapitän (43) und seinen chinesischen Ersten Offizier (38) eine Sicherheitsleistung in Höhe von 13.426 Euro wegen unerlaubten Einleitens von Ballastwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angeordnet.

Nach Abschluss der wasserschutzpolizeilichen Kontrolle konnte der Lade- und Löschbetrieb wieder aufgenommen werden.

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