Bocholt (ots) - (fr) Am Mittwoch kontrollierten Polizeibeamte gegen 17.45 Uhr einen offensichtlich alkoholisierten 32-jährigen Fahrradfahrer aus Bocholt auf der Lowicker Straße. Fahrradfahrer begehen u.a. dann eine Verkehrsstraftat, wenn sie zur Tatzeit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. Anhand eines Alkotest betrug bei dem 32-Jährigen die Blutalkoholkonzentration ca. 2 Promille.
Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt entnahm dem Beschuldigten eine Blutprobe, um die Blutalkoholkonzentration exakt nachweisen zu können.
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