Gemeinsame Pressemeldung vom 30.11.2017: Tatrekonstruktion im Fall „Tötungsdelikt zum Nachteil von Johanna Bohnacker“

Gießen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, Pressesprecher: Staatsanwalt Thomas Hauburger, Tel. (06 41) 7006 2044, E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de

und des

Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle, Ferniestraße 8, D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 - 2041, E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecher: Jörg Reinemer

Gemeinsame Presseerklärung vom 30.11.2017

Tatrekonstruktion im Fall "Tötungsdelikt zum Nachteil von Johanna Bohnacker"

Im Verlauf des heutigen Tages werden Beamte der "SOKO Johanna" eine Tatrekonstruktion in Ranstadt-Bobenhausen durchführen. Hierbei kommt auch ein bauartgleicher Pkw der Marke "Jetta II" zum Einsatz. Vor Ort sind etwa 20 Polizeibedienstete.

Im Zuge der Rekonstruktion wird es im Bereich des dortigen Sportplatzes auch zu kurzfristigen Straßensperrungen kommen.

Im Übrigen dauern die äußerst umfangreichen und zeitintensiven Ermittlungen (z. B. Datenauswertung und Untersuchung von DNA- bzw. Faserspuren) weiter an. Bislang haben die Ermittlungen keinen dringenden Verdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich weiterer Tötungsdelikte ergeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3215).

Staatsanwalt Thomas Hauburger, Pressesprecher

Jörg Reinemer, Pressesprecher

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040
Fax: 0641-7006 2048

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei

E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh