Goslar (ots) - In fünf Fällen haben Gewerbetreibende Alkohol und Zigaretten bei Testkäufen am Mitt-woch an Jugendliche verkauft, in weiteren fünf Fällen war das Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt. Das ist die Bilanz einer Kontrolle in 16 Betrieben im Bereich der Stadt Clausthal-Zellerfeld und zwei Betrieben in Goslar / Oker. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Kontrolle vom Landkreis Goslar Jugendschutz, dem Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz und der Polizeiinspektion Goslar.
Die 17 Jahre alte Testkäuferin und der 16 Jahre alte Testkäufer konnten in fünf verschiedenen Geschäften Rum, Schnaps und Zigaretten erwerben. Es handelt sich dabei um Waren, die nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen. Außerdem waren in fünf Betrieben keine Jugendschutzgesetze ausgehängt. Es wurden Tankstellen, Supermärkte aber auch kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sowie Kioske aufgesucht. Zwei Kontrollen in Goslar / Oker wurden ohne Beanstandungen durchgeführt.
Ebenso wie Gaststätten sind auch Verkaufsstellen für Alkohol und Zigaretten verpflichtet, die für Ihren Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar auszuhängen. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 150,00 EUR bei Verkauf von Alkohol bzw. 75,00 EUR bei unterlassenem Aushang des Jugendschutzgesetzes rechnen. Verkauft der Betreiber eines Betriebes selbst, beträgt das Bußgeld sogar 300 Euro.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auch beim Ausschank von heißen Getränken "mit Schuss" das Jugendschutzgesetz beachtet werden muss. Es darf kein Ausschank an unter 18-Jährige erfolgen und ein aktuelles Jugend-schutzgesetz muss gut deutlich ausgehängt sein.
In absehbarer Zeit werden weitere Kontrollen durchgeführt um das Verkaufspersonal zu sensibilisieren und so den Jugendschutz zu fördern. /stg
Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Landkreis Goslar
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