Kiel (ots) - Gegen 21-jährigen gebürtigen Kosovaren lag ein Haftbefehl vor.
Samstagmorgen, 02.12.2017, führten Beamte der Bundespolizei im Fährhafen Puttgarden Kontrollen durch. Dabei wurden Fahrzeuge kontrolliert, die mit der Fähre aus- bzw. einreisen wollten. Der Beifahrer eines Pkw mit schwedischem Kennzeichen, das zur Fähre nach Dänemark wollte, wies sich mit seinem kosovarischen Reisepass mit schwedischem Aufenthaltstitel aus. Die Überprüfung seiner Identität ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Diebstahls. Zusätzlich lag eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen illegalen Aufenthaltes vor. Bei der weiteren Überprüfung in der Dienststelle der Bundespolizei wurden mehrere Papiere, u.a. ein italienischer Führerschein, ausgestellt auf den 21-jährigen, gefunden. Bei einer genauen Prüfung der Fahrerlaubnis stellten die Beamten fest, dass es sich um eine Fälschung handelte. Da sich der Mann bis auf die Aussage, den Führerschein in Albanien erworben zu haben, nicht weiter äußern wollte, wurde der Führerschein eingezogen und sichergestellt. Im Laufe des Tages wurde der 21-jährige aufgrund des vorliegenden Haftbefehles durch die Bundespolizei - nach Bestätigung der Untersuchungshaft durch das zuständige Amtsgericht - in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Zusätzlich wurden bei Einreisekontrollen im Fährhafen von Freitag - Sonntag, 01.12.-03.12.2017, insgesamt 12 Personen ohne die für die Einreise nach Deutschland erforderlichen Papiere kontrolliert. Die Personen stammten aus Afghanistan, Iran, Somalia, Eritrea, Algerien sowie Nigeria. Alle Personen wurden nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch die Bundespolizei zur zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
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