BPOLI LUD: Ein Mann, zwei Haftbefehle

Görlitz (ots) - Gelegentlich kommt es vor, dass der eigene Name auf der Fahndungsliste erscheint, weil ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Seltener sind aber wohl die Fälle, in denen eine Person gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Solch ein Fall wurde jedoch am vergangenen Samstag aufgedeckt.

Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten an der Görlitzer Stadtbrücke einen polnischen Bürger. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie dann fest, dass der 37-Jährige noch eine offene Rechnung beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte. Dieses hatte im Juni dieses Jahres wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 1.490,00 Euro angeordnet. Die Forderungen waren auch nach der Festnahme zu hoch für den Verurteilten. Insofern zog er es vor, sich in eine Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen.

Dort wäre er sicher auch ohne diesen Haftbefehl gelandet. Schließlich hatte das Amtsgericht Greifswald bereits im vergangenen Februar die Sitzungshaft angeordnet, weil der Angeklagte in einem anderen Verfahren wegen Diebstahls nicht zur Hauptverhandlung erschienen war.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir