Rostock-Seehafen (ots) - Im Rahmen einer Kontrolle der Insassen eines Linienbusses von Schweden nach Rumänien am 12.12.2017 gegen 15:00 Uhr im Seehafen Rostock, fiel den Beamten der Bundespolizei ein Ehepaar aus Serbien und Montenegro auf.
Bei der Überprüfung der Reisedokumente konnten die Beamten zunächst feststellen, dass die Aufenthaltsfrist bei beiden bereits überschritten war und sie nicht mehr berechtigt waren, sich im Schengen-Gebiet aufzuhalten bzw. nach Deutschland einzureisen.
Der Fahndungscomputer spuckte zudem bei der 53-jährigen Serbin noch zwei Strafvollstreckungshaftbefehle wegen Diebstahls der Staatsanwaltschaft Gera zur Zahlung von insgesamt 4.763,- Euro oder der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 378 Tagen aus. Aber damit nicht genug. In drei weiteren Fällen wegen Diebstahls wurde sie ebenfalls von den Thüringer Behörden zur Ermittlung ihres Aufenthaltsortes gesucht. Der dürfte für die nächste Zeit vorerst feststehen. Da die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt werden konnte, wurde die Frau in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Auch ihr Ehemann (34 Jahre, Montenegro) besaß eine Fahndungsnotierung wegen Diebstahls der Staatsanwaltschaft Gera zur Benennung eines Postempfangsbevollmächtigten.
Ihm wurde nach Beendigung der Ermittlungen eine Pflicht zur Ausreise erteilt.
Neben dem bereits vorhandenen Strafregister kommt nun bei beiden noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes hinzu.
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