171213-1-K/BAB Gefährliche Fahrt ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss gestoppt – Festnahme

Köln (ots) - Gegen Fahrer lag Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor

Kriminalpolizisten haben gestern Vormittag (12. Dezember) einen Pulheimer (52) auf der Bundesautobahn 57 gestoppt. Zuvor war der 52-Jährige durch eine gefährliche Fahrweise aufgefallen, denn er hatte den zivilen Streifenwagen der Beamten mehrfach abgedrängt. Die folgende Polizeikontrolle endete mit der Festnahme des Autofahrers.

Gegen 11.15 Uhr waren die Kriminalbeamten in einem zivilen Dienstfahrzeug auf der A 1 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Am Autobahnkreuz Köln-Nord wollten die Polizisten auf die A 57 in Fahrtrichtung Köln wechseln. In diesem Moment wurden sie von einem Mercedes überholt. Der Fahrer dieses Fahrzeugs zog noch während dieses Vorgangs nach rechts. Nur durch ein schnelles Ausweichmanöver des Polizisten kam es nicht zu einem Zusammenstoß. Auf dem Beschleunigungsstreifen der A 57 setzte sich der Mercedesfahrer wieder auf gleiche Höhe mit dem Dienstfahrzeug und verhinderte damit, dass die Beamten auf die Autobahn auffahren konnten. Wieder entstand eine sehr gefährliche Situation, die der rücksichtslose Fahrer mit wilden Gesten unterstrich. Erneut zog der Mann nach rechts, sodass der Polizist wieder ausweichen musste, um einen Unfall zu verhindern.

Die Polizeibeamten setzten ein mobiles Blaulicht auf das Fahrzeugdach, schalteten das Lichtsignal ein und forderten den Mercedesfahrer mit einer "Kelle" eindeutig zum Anhalten auf. Kurz vor der Anschlussstelle Bickendorf fand die gefährliche Fahrt des Pulheimers ein Ende.

Bei der folgenden Personenkontrolle stellten die Kriminalbeamten fest, dass der mittlerweile ruhig gewordene Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Mehr noch, er wurde bereits mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht - Festnahme! Zudem stellte sich heraus, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ein Arzt entnahm dem 52-Jährigen auf Anordnung eine Blutprobe. Das Fahrzeug des Tatverdächtigen ließen die Beamten zwischenzeitlich durch einen Abschleppunternehmer abtransportieren.

Eine Angehörige des Beschuldigten bezahlte dessen ausstehende Ersatzfreiheitsstrafe. Damit sorgte sie dafür, dass er aus der Obhut der Polizei entlassen werden konnte. Er muss sich jetzt jedoch erneut wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Trunkenheit im Verkehr verantworten. (he)

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