Brand im Mehrfamilienhaus in Telgte vermutlich selber gelegt – Mieter in Untersuchungshaft

Münster/Telgte (ots) - Nachtrag zur ots Meldung "Brand eines Mehrfamilienhauses in Telgte - 2 Bewohner verletzt" vom 1. 10. 2017

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Warendorf und des Polizeipräsidiums Münster

Am 1. 10. 2017 informierte ein 20-jähriger Mieter Polizei und Feuerwehr über einen Überfall und den Brand in einem Mehrfamilienhaus am Sperberweg in Telgte. "Der vom Mieter geschilderte Ablauf und fehlende Einbruchspuren lösten schon in einem frühen Ermittlungsstadium Zweifel am Tathergang aus", sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (14.12.) in Münster. "Der Verletzte hatte angegeben, bei der Rückkehr in seine Wohnung habe ihn ein maskierter Täter zunächst niedergeschlagen, in den Bauch gestochen und anschließend die Wohnung in Brand gesetzt. Umfangreiche Ermittlungen und Spurenauswertungen bestätigten die Zweifel der Ermittler an dieser Schilderung."

"Der Mieter hatte vor der Tat mehrere Möbelstücke und Elektrogeräte über eine Internetplattform angeboten und sich für eine neue Wohnung interessiert", erläuterte Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann zu den Ermittlungen der Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster. "In den Vernehmungen konnte er die Widersprüche zwischen seinen Schilderungen und den gesicherten Spuren nicht ausräumen." Nach einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Münster hatte die Untersuchung des Verletzten keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung durch Schläge oder Stöße ergeben. Die 1 cm breite, oberflächliche Verletzung der Bauchdecke hat sich der Überfallene vermutlich selber zugefügt.

"Aufgrund der umfassenden Ermittlungen wird der Beschuldigte verdächtigt, das Feuer in seiner Wohnung selber gelegt zu haben, um zu Unrecht Leistungen seiner Hausratversicherung zu beziehen und den geschilderten Überfall zur Vertuschung der Tat vorgetäuscht zu haben", erklärte der Oberstaatsanwalt weiter. "Durch die Brandstiftung hätten fünf weitere, zur Tatzeit schlafende Mieter getötet werden können. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Münster die Anordnung der Untersuchungshaft für den 20 jährigen Mann aus Telgte beantragt." Ein Richter am Amtsgericht Münster folgte dem Antrag und erließ aufgrund der angenommenen Fluchtgefahr einen Haftbefehl wegen versuchtem Mord und besonders schwerer Brandstiftung.

Presseanfragen beantwortet Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415.

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