Bad Segeberg (ots) - Am vergangenen Montag und Dienstag konnten die Ermittler der Pinneberger Drogenfahndung in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz mehrere Personen festnehmen, sowie Cannabisplantagen, Waffen und Bargeld beschlagnahmen.
Montagabend erfolgte in Hasloh im Kreis Pinneberg der Zugriff der Drogenfahnder der Kriminalpolizei Pinneberg. Vier männliche Personen wurden zuvor durch Observationskräfte dabei beobachtet, wie sie eine Halle verließen, in der eine Cannabisplantage vermutet wurde. Die vier Männer im Alter von 20 bis 32 Jahren wurden vorläufig festgenommen, in der Halle wurde tatsächlich eine Cannabisplantage mit fast 600 Cannabispflanzen aufgefunden.
Noch in der Nacht wurden zwei weitere Männer im Alter von 31 und 29 Jahren vorläufig festgenommen, die mit dem Betrieb der Cannabisplantage zu tun haben dürften.
In den Morgenstunden des Dienstag erfolgte dann der zweite geplante Zugriff der Kripo Pinneberg, erneut in Hasloh. Hier wurde ein Einfamilienhaus aufgesucht, in dem sich ebenfalls eine Cannabisplantage befinden sollte. Hier hatte der verantwortliche 28-Jährige die Cannabisplantage bereits abgebaut, die geernteten 2 Kilogramm Cannabisblüten konnten allerdings in seiner Zweitwohnung in Hamburg aufgefunden und sichergestellt werden. Auch er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Den ganzen Dienstag dauerten die Maßnahmen der Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel der Kriminalpolizei Pinneberg an, die von der Polizei Hamburg sowie den Drogenfahndern der Kripo Elmshorn und der Kripo Norderstedt unterstützt wurden. Für den Abbau der Cannabisplantagen rückten zudem Kollegen der Bereitschaftspolizei aus Eutin an.
Am Ende des Tages waren 12 Objekte durchsucht, 10 davon in der benachbarten Hansestadt.
Insgesamt stellten die Kriminalbeamten neben den knapp 600 Cannabispflanzen aus Hasloh
sicher.
Die sieben Festgenommenen wurden am Dienstagabend auf Grund mangelnder Haftgründe in Freiheit entlassen. Die Täter erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Verstößen nach dem Waffengesetz.
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