Einbrüche in Westervesede und Lauenbrück ++ Pkw-Aufbruch ++ Unfälle mit Trunkenheit ++ Folgenlose Trunkenheitsfahrten

Rotenburg (ots) - Scheeßel/Westervesede: Am Samstag zwischen 07.40 - 15.50 Uhr hebeln unbekannte Täter die rückwärtig gelegene Terrassentür eines Wohnhauses in der Scheeßeler Straße in Westervesede auf und gelangen so in die Wohnung. Entwendet wird Bargeld. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 1300 EUR.

Lauenbrück: Von Donnerstag auf Freitag dringen Unbekannte in eine als Werkstatt fungierende Scheune in der Ziegeleistraße ein. Es werden sog. Buntmetalle sowie Elektrowerkzeuge entwendet. Der Gesamtschaden läßt sich derzeit noch nicht beziffern.

Rotenburg: Im Finteler Weg in Rotenburg wird durch unbekannte Täter die Seitenscheibe eines abgestellten Pkw eingeschlagen, um in das Fahrzeug zu gelangen. Aus dem Fahrzeug wird das Lenkrad demontiert und entwendet. Der Tatzeitraum kann nicht näher eingegrenzt werden. Der Pkw war dort bereits eine Woche abgestellt. Der Schaden beläuft sich auf 700 EUR.

Stuckenborstel/Rotenburg: Im Zuge der Fahndung nach einem Unfallflüchtigen konnte die Rotenburger Polizei am Freitag um die Mittagszeit einen Erfolg verbuchen. Der 48-Jährige Führer eines Pkw aus Achim war aufgrund Alkoholbeeinflussung auf der BAB 1 in Höhe der Anschlussstelle Stuckenborstel in die Leitplanke gefahren und hatte die Unfallstelle unerlaubt verlassen. Zeugen meldeten den Vorfall und konnten Farbe und Kennzeichen des Flüchtenden mitteilen. Dieser kam schließlich einem in die Fahndung eingebundenen Zivilwagen des Rotenburger Streifendienstes am sog. Aralkreisel entgegen. Dort überfuhr er die Verkehrsinsel, ein darauf befindliches Verkehrszeichen und flüchtete abermals. Nach kurzer Verfolgung konnte er gestellt werden. Ein durchgeführter Alkoholtest erbrachte den vermutlichen Grund der Unfallfluchten. Der Wert lag bei 2,35 Promille. Zu dem Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht kommt noch eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzu. Bei der Durchsuchung des Unfallverursachers wurde ein verbotenes Springmesser aufgefunden und beschlagnahmt.

Rotenburg: Ein Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwartet einen 25-jährigen Rotenburger. Er wurde mit seinem Pkw am Samstag gegen 03.30 Uhr von einer Polizeistreife aus Rotenburg in der Mühlenstraße kontrolliert. Dabei wurde eine Atemalkoholkonzentration von 0,90 Promille festgestellt.

Rotenburg/Waffensen: Am Freitagmorgen gegen um 10.51 Uhr befuhr eine 44-jährige Bremerin mit ihrem Pkw die B 75 von Rotenburg in Richtung Sottrum. In Höhe des Lerchenkrugs nahm ihr eine 80-jährige Pkw-Fahrerin die Vorfahrt und es kam zum Zusammenstoß. Dumm für die vorfahrtberechtigte Bremerin war, dass sie vermutlich am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hatte und zum Unfallzeitpunkt noch 0,64 Promille Restalkohol hatte. Bei ihr wurde daraufhin die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und aufgrund der Unfallbeteiligung ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

Scheeßel: Am Samstagabend gegen 21.45 Uhr stellten die Beamten der Rotenburger Polizei einen 42-jährigen Scheeßeler auf seinem Kleinkraftrad fest, der ihnen nicht unbekannt war. Einer folgenden Kontrolle versuchte er sich zu entziehen, konnte nach kurzer Flucht aber gestellt werden. Die Gründe für seine Flucht wurden schnell klar. Zum einen war das Krad nicht zugelassen und der Scheeßeler nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Zum anderen stand er erheblich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Einleitung der verkehrsrechtlichen Verstöße sowie ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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