Legden (ots) - (dm) Am Sonntag kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung gegen 10.35 Uhr auf der Straße Neue Mühle einen Autofahrer (19, Legden). Der Fahranfänger war leicht alkoholisiert, so dass er die Beamten für einen gerichtsverwertbaren Test mit zur Wache begleiten musste. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Der Verstoß gegen das Alkoholverbot von Fahranfängern wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Zudem wird für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, bei diesem Verstoß die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.
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