Duisburg (ots) - Ein Duisburger (30) täuschte am Dienstagmorgen (19. Dezember) um 7.00 Uhr auf der Wache der Bundespolizei in Duisburg den Diebstahl seiner Geldbörse vor. Dies tat er allerdings nicht zum ersten Mal, weshalb gegen ihn ein aktueller Haftbefehl bestand.
Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt und dafür wurde durch die Staatsanwaltschaft Kleve eine Geldstrafe von 2178,50 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen verhängt.
Dies stellten die Beamten der Bundespolizei fest, als der 30-Jährige auf die Wache kam um seine Geldbörse als gestohlen zu melden. Er hatte sich eine komplette Geschichte zu diesem Diebstahl zurechtgelegt. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde die Ausschreibung bekannt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl. Er gab an, die Geldstrafe nicht erbringen zu können und in Haft gehen zu müssen. Daraufhin wurde der 30 Jährige durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden seine als gestohlen gemeldete Geldbörse sowie ein Tütchen mit Amphetaminen aufgefunden.
Dazu leitete die Bundespolizei erneut ein Verfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat ein. Ferner kam das Ermittlungsverfahren aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln hinzu. Der Mann wurde an die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben.
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