Düsseldorf (ots) - Ein 27-jähriger Algerier erschien am Dienstagmittag (26. Dezember) um 13.30 Uhr auf der Dienststelle der Bundespolizei in Düsseldorf. Er gab an, eine Straftat melden zu wollen. Bei der Überprüfung des Mannes kam heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaften Trier und Schweinfurt gesucht wurde und festgenommen werden musste.
Bei der Befragung zu dem Anliegen des Algeriers wurde bekannt, dass es sich nicht um Straftatbestände handelte. Er hatte seine Geldbörse nur bei einem Bekannten liegengelassen.
Als seine Personalien polizeilich überprüft wurden, stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Trier gegen den Mann einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen des Diebstahls erlassen hatte. Dem 27-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 273 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen auferlegt.
Ferner bestand gegen den Algerier ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Er wurde wegen eines Diebstahls verurteilt und ist den Bewährungsauflagen nicht nachgekommen.
Da der junge Mann die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, musste er nun für zehn Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Durch diese erfolgte daraufhin auch die Vorführung aufgrund des Sicherungshaftbefehls.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.