Lübeck (ots) - Gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck:
Am Freitag (29.12.) kam es im Bereich des Fußgängerüberweges im Bereich des Kreuzweges, Zufahrt in Richtung Herrentunnel, zu einem Unfall, bei dem ein querender Fußgänger von einem Fahrzeug erfasst wurde. Der schwer verletzte Mann wurde ins Krankenhaus gefahren. Nach ersten Erkenntnissen sind beide Beine durch den Unfall verletzt worden.
Als die Polizisten gegen 17.00 Uhr am Unfallort eintrafen, wurde der verletzte Fußgänger bereits von Ersthelfern betreut. Er konnte zunächst aufgrund der Schwere seiner Verletzungen keine Angaben zum Unfallgeschehen machen.
Weiter meldete sich ein 61-jähriger Mecklenburger bei den Beamten. Er gab an, dass er mit seinem eigenen Audi Q 7 hinter einem SUV gefahren sei. Er habe auf Höhe des Fußgängerüberwegs etwas "Dunkles" im Augenwinkel gesehen, sei angehalten und habe den Verletzten mittig auf der Fahrbahn sitzend vorgefunden.
In Absprache mit der Lübecker Staatsanwaltschaft wurde ein Sachverständiger angefordert. Dieser soll gutachterlich den Unfallhergang erforschen. Auch der Audi Q 7 wurde in diese Untersuchung einbezogen. Hier konnte der Gutachter keine Unfallspuren feststellen. Eine Sicherstellung war somit nicht notwendig. Zur Klärung der Frage, ob der Fußgänger, ein 44-jähriger Lübecker, Alkohol und/oder Drogen konsumiert haben könnte, wurde die Entnahme von Blutproben angeordnet.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Die Unfallstelle wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Israelsdorf ausgeleuchtet.
Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 0451-1310 beim 3. Polizeirevier Lübeck zu melden.
Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck
Stefan Muhtz, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck
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Stefan Muhtz
Polizeidirektion Lübeck
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