Bochum-Wattenscheid (ots) - Dank einer aufmerksamen Zeugin ist es Polizeibeamten gelungen, eine Unfallflucht in Bochum-Wattenscheid aufklären. Die Polizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Fast jeder zweite Fall wird heute aufgeklärt.
Durch einen lauten Knall wurde die Frau am Donnerstag, 4. Januar, gegen 16.10 Uhr auf das Geschehen auf einem Privatparkplatz an der Straße "An der Hönnebecke" aufmerksam. Dort war ein 85-jähriger Autofahrer aus Bochum gleich zwei Mal gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren. Der Mann stieg aus, warf einen Blick auf die beschädigten Autos und fuhr davon, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Zeugin wählte den Polizeinotruf "110" und teilte den Beamten das Kennzeichen und die Fahrerbeschreibung mit. Dank ihrer Hilfe ermittelten Polizisten wenig später den Verursacher des Schadens. Die Unfallspuren an beiden Fahrzeugen stimmen überein.
Den Tatverdächtigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Eine Verkehrsunfallflucht ist ein Straftatbestand und wird bei der Unfallbearbeitung priorisiert behandelt. Mithilfe technisch fortgeschrittener Spuren- und Beweissicherungsverfahren, Zeugenbefragungen und z. t. Presseveröffentlichungen versuchen die zuständigen Kommissariate, die Täter zu ermitteln. Oftmals mit Erfolg: Knapp die Hälfte aller Unfallfluchten wird aufgeklärt.
Unser Appell an alle Autofahrer: Versetzen Sie sich in die Lage der Betroffenen, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung und machen Sie sich nicht strafbar!
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Polizei Bochum
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